Flächennutzungsplan Gemeinde Doberschütz Aufstellungsbeschluss

4. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz

  • Status Beendet
  • Zeitraum 11.05.2023 bis 12.06.2024
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Planzeichnung

     

Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz

über die Aufstellung der 4. Änderung des FNP der Gemeinde Doberschütz“

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 die  Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz gemäß

§ 2 Abs. 1 BauGB (Beschluss Nr. 29/2023), beschlossen.

Die  4. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB  zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 74, 87-90, 125-127 und 132-135, Flur 2 der Gemarkung Mölbitz und ist im beigefügten Übersichtslageplan dargestellt.

Der Bereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschütz umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Paschwitz-Böhlitz“. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschütz ist diese Fläche als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Mit der 4. Änderung des Flächennutzungsplans soll sie als Sonderbaufläche überplant werden.

Doberschütz, 11.05.23

gez. Märtz

Bürgermeister

Kontakt

Birgit Brandt

Tel. 034244/54017

E-Mail: birgit.brandt@doberschuetz.de

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