Bekanntmachung der Gemeinde Doberschütz
über die Satzung des Bebauungsplanes „Krautgärten“ im Ortsteil Doberschütz
Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschütz hat in seiner Sitzung am 27.10.2016 mit Beschluss-Nr. 112/2016 den Bebauungsplan „Krautgärten“ im Ortsteil Doberschütz in der Fassung vom 27.10.2016 als Satzung beschlossen und die Begründung sowie den Umweltbericht gebilligt. Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan samt Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Bauamt der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz zu den Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
(1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
(2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes und
(3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründet, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Doberschütz, den 04.11.2020
Märtz
Bürgermeister Siegel
Übersichtsplan OT Doberschütz mit Geltungsbereich Bebauungsplan „Krautgärten“ im Ortsteil Doberschütz (siehe Planzeichnung)
Gemeindeverwaltung Doberschütz::
Frau Brandt, Tel. 034244/54017 oder Birgit.Brandt@Doberschuetz.de