Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan "Solarpark Zockauer Straße"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 18.05.2026 bis 18.06.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaussig hat am 24.02.2026 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Solarpark Zockauer Straße“ gefasst.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Zockauer Straße“ umfasst Teile der Flurstücke 385/1, 385/2, 531 der Gemarkung Gaußig, 376/1 der Gemarkung Günthersdorf sowie 90/a, 94, 95 und 96 der Gemarkung Zockau. Mit dem Bebauungsplan soll eine Photovoltaik-Freiflächenanlage planungsrechtlich gesichert werden.

Der Bebauungsplan wird gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren aufgestellt.

Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zockauer Straße“ findet im Zeitraum vom 18.05.2026 bis 18.06.2026 statt.

Diese Bekanntmachung und die vollständigen auszulegenden Unterlagen des Bebauungsplanes „Solarpark Zockauer Straße“ (Vorentwurf mit Stand vom 24.04.2026) sind auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar. Zusätzlich können die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Doberschau Gaussig OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Eine Bereitstellung der Planunterlagen erfolgt außerdem unter https://www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html.

Stellungnahmen von Vertretern der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zockauer Straße“ können bis einschließlich 18.06.2026 schriftlich, per E-Mail an post@doberschau-gaussig.de oder zur Niederschrift in der Gemeinde abgegeben werden.

Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Kontakt

Anja Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Gemeinde Doberschau-Gaussig in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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