Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Frühzeitige Beteiligung

B-Plan "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau" & 8. Teiländerung des FNP der Gemeinde Doberschau-Gaußig

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.04.2026 bis 06.06.2026
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Geltungsbereich

Öffentliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Doberschau-Gaußig hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 172/5 und 230 der Gemarkung Doberschau.

Planungsziel ist die Einordnung von Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern entlang der Fabrikstraße.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung von Wohnbebauung ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschau-Gaussig ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen wird daher parallel zum Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau“. Inhalt der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Änderung in Wohnbaufläche. Damit wird die verbindliche Bauleitplanung zur Überplanung des Änderungsbereiches mit dem Bebauungsplan "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau" vorbereitet.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 5. Juni 2026

zu den Dienstzeiten

Montag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:          9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag:      9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag:            9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, 02692 Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau", Planstand 15. April 2026, und den Vorentwurf der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschau-Gaußig, Planstand August 2025, einzusehen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html sowie im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.

Doberschau-Gaußig, den 29.04.2026                                                                           

Alexander Fischer

Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Doberschau-Gaußig

Frau Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau

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