Der Gemeinderat von Doberschau-Gaußig hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teile der Flurstücke 172/5 und 230 der Gemarkung Doberschau.
Planungsziel ist die Einordnung von Wohnbebauung in Form von Mehrfamilienhäusern entlang der Fabrikstraße.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Einordnung von Wohnbebauung ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig wird die Umweltprüfung durchgeführt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschau-Gaussig ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot zu entsprechen wird daher parallel zum Bebauungsplanverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Der räumliche Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau“. Inhalt der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist die Änderung in Wohnbaufläche. Damit wird die verbindliche Bauleitplanung zur Überplanung des Änderungsbereiches mit dem Bebauungsplan "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau" vorbereitet.
Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum
vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 5. Juni 2026
zu den Dienstzeiten
Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, 02692 Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13 frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Fabrikstraße Doberschau", Planstand 15. April 2026, und den Vorentwurf der 8. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Doberschau-Gaußig, Planstand August 2025, einzusehen.
Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde unter www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html sowie im Bürgerbeteiligungsportal des Landes Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist werden auch Äußerungen zu der Planungsabsicht entgegengenommen.
Doberschau-Gaußig, den 29.04.2026
Alexander Fischer
Bürgermeister
Gemeinde Doberschau-Gaußig
Frau Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau