Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Öffentliche Auslegung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gut Sommereichen"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 09.02.2026 bis 13.03.2026
  • Stellungnahmen 2 Stellungnahmen
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Luftbild Vorhabensbereich

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaußig hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.01.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gut Sommereichen“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Planfassung vom 10.10.2025 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung und der Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.10.2025, wurden gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 35.605 m² und schließt die Flurstücke 456/11, 456/12 und 456/27 (Teilfläche) der Gemarkung Gaußig ein.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist im nachfolgenden Übersichtsplan nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gut Sommereichen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 10.10.2025, wird während der Veröffentlichungsfrist:

vom 09.02.2026 bis einschließlich zum 13.03.2026

im Internet:

  • auf der Homepage der Gemeinde Doberschau-Gaußig unter https://www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html und
  • auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der

Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig

Sekretariat

OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13

02692 Doberschau-Gaußig

während folgender Öffnungszeiten

Montag                9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag              9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag        9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                  9:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung. Für die Einsicht wird um eine vorherige Terminabstimmung gebeten.

Es wird darauf hingewiesen:

  1. dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorgebracht werden können,
  3. dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und auf das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

  1. Umweltbericht mit Anlagen, Stand: 10.10.2025
  2. Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen., Stand: 11.07.2025
  3. Stellungnahme des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stand: 08.08.2025
  4. Stellungnahme Landratsamt Bautzen, Stand: 11.08.2025
  5. Stellungnahme der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Stand: 14.07.2025
  6. Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt, Stand: 04.08.2025
  7. Stellungnahme Sächsischer Heimatschutz e.V., Stand: 12.08.2025

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Boden und Wasser:

finden sich in (1), (3), (4), (5) und (6), es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Geologie, Altlasten, Bodenschutz, Bodennutzung, Oberflächen- und Grundwasser, Schutzgebiete, Bergbaugebiete, Niederschlagswasserversickerung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Klima/Luft:

finden sich in (1), es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: klimatischen Gegebenheiten vor Ort bzw. dessen Umgebung, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild:

finden sich in (1), es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bestandssituation vor Ort, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Flora und Fauna, Biotope sowie Schutzgebiete:

finden sich in (1), (4) und (7), es werden Aussagen getroffen zu: aktuelle Flächennutzungen (Biotoptypen), Waldflächen im Sinne des SächsWaldG, vorkommende Tierarten, geschützte Biotope, Schutzgebiete, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs-, Schutz und Kompensationsmaßnahmen

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch:

finden sich in (1), (3) und (4), es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Emissionsbelastungen, natürliche Radioaktivität, Auswirkungen durch das geplante Vorhaben, Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen,

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:

finden sich in (1), (2) und (4), es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter (archäologische Kulturdenkmale, Baudenkmale) im und angrenzend am Plangebiet, erforderliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kontakt

Anja Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau

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