Der Gemeinderat Doberschau-Gaußig hat am 28.10.2025 den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vB-Plan) „Logistikzentrum Preuschwitz“ im Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gefasst. Im Parallelverfahren wird der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Doberschau-Gaußig geändert. Der Geltungsbereich des vB-Planes „Logistikzentrum Preuschwitz“ umfasst die Flurstücke 124, 127/1, 127/c, 130/a in der Gemarkung Preuschwitz.
Mit dem vB-Plan soll der bestehende ALSTOM-Standort am südwestlichen Stadtrand von Bautzen gezielt weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist die Schaffung zusätzlicher Lagerflächen sowie eine Optimierung der verkehrlichen Erschließung des Areals. Darüber hinaus sollen Flächenreserven für weitere begünstigte Unternehmen bereitgestellt werden, um zusätzliche Entwicklungsspielräume zu eröffnen und die lokale Gewerbestruktur nachhaltig zu stärken.
Die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vB-Plan „Logistikzentrum Preuschwitz“ mit Stand vom 28.11.2025 findet im Zeitraum vom 08.12.2025 bis 19.01.2026 statt.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen des vB-Planes „Logistikzentrum Preuschwitz sind auf der Internetseite der Gemeinde Doberschau-Gaußig (www.dobeschau-gaussig.de) und auf dem Zentralen Landesportal Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) einsehbar.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit den Vorentwurf nach erfolgter Terminvereinbarung mit der Gemeindeverwaltung (Tel.: 035930 55 60 60 oder per E-Mail an post@doberschau-gaussig.de) in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, Hauptstraße 13, 02692 Gnaschwitz einzusehen. Termine zur kostenlosen Einsichtnahme der Auslegungsunterlagen sind in dem oben genannten Zeitraum bis einschließlich 19.01.2026 für Jedermann während der Dienststunden möglich. Um telefonische Terminvereinbarung zur Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten wird über das Sekretariat (Tel.: 035930 55 60 60) gebeten.
Stellungnahmen zum Vorentwurf können bis einschließlich 19.01.2026 schriftlich, per E-Mail an post@doberschau-gaussig.de oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Doberschau-Gaußig abgegeben werden.
Verspätet abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Gnaschwitz, 03.12.2025
Ort, Datum
Alexander Fischer
Bürgermeister
Anja Burkhardt
Sachbearbeiterin Hochbau
Tel. 035930 5560630