Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Frühzeitige Beteiligung

BEBAUUNGSPLAN „WOHNGEBIET AN DER GOLENZER STRAßE“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaußig hat am 04.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Golenzer Straße“ nach § 2 BauGB i.V.m. § 11 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist es, in Zusammenarbeit mit einem privaten Vorhabenträger, Bauflächen für 3 bis 4 Eigenheime zu entwickeln sowie zu erschließen und erforderliche naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen auf dessen Privatgrundstück zu realisieren.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Golenzer Straße“ umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 456/27 der Gemarkung Gaußig mit einem Flächenumfang von 6.706 m².

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.06.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung sowie der Umweltbericht für die Dauer von mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

digital auf der Homepage unter Bürgerbeteiligung - Gemeinde, Doberschau, Gnaschwitz, Gaussig, Oberlausitz, Ort, Bautzen, Sachsen, https://www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html und digital im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes „Wohngebiet an der Golenzer Straße“ in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig im Sekretariat während der Öffnungszeiten und Einsicht nach vorheriger Terminabstimmung

Öffnungszeiten:

Montag                  9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag           9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                   9:00 - 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig vorgebracht werden.

Alexander Fischer, Bürgermeister

Kontakt

Anja Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau

Datenschutzerklärung

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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