Bebauungsplan Gemeinde Doberschau-Gaußig Frühzeitige Beteiligung

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLANUNG „GUT SOMMEREICHEN“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 10.07.2025 bis 15.08.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Doberschau-Gaußig hat am 04.03.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gut Sommereichen“ nach § 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung ist die baurechtliche Sicherung der Bestandsnutzungen sowie die Schaffung von Baurecht für die Errichtung von 3 Ferienhäusern, 2 Baumhäusern und eines Frühstücksraumes.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gut Sommereichen“ umfasst die Flurstücke 456/11, 456/12 und 456/27 (Teilfläche) der Gemarkung Gaußig mit einem Flächenumfang von 35.605 m².

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit frühzeitig über das Vorhaben zu informieren. Dazu wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.06.2025, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B), die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Umweltbericht für die Dauer von mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

digital auf der Homepage unter Bürgerbeteiligung - Gemeinde, Doberschau, Gnaschwitz, Gaussig, Oberlausitz, Ort, Bautzen, Sachsen, https://www.doberschau-gaussig.de/buergerbeteiligung.html und digital im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gut Sommereichen“ in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, OT Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig im Sekretariat während der Öffnungszeiten und Einsicht nach vorheriger Terminabstimmung

Öffnungszeiten:

Montag                  9:00 - 12:00 Uhr

Dienstag                9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag           9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag                   9:00 - 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig vorgebracht werden.

Alexander Fischer

Bürgermeister

Kontakt

Anja Burkhardt, Sachbearbeiterin Hochbau

Datenschutzerklärung

Eine Mitteilung über das Abwägungsergebnis kann nur zu Stellungnahmen erfolgen, bei denen die Anschrift des Verfassers lesbar beigefügt ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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