Bebauungsplan Stadt Dippoldiswalde Erneute Beteiligung

Erneute Veröffentlichung des Entwurfes Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 08.12.2025 bis 09.01.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde

Erneute Veröffentlichung des Planentwurfes Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Umweltbericht

„Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“ gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Im Zuge der Überprüfung des Bauleitplanverfahrens wurde festgestellt, dass bei der Aufstellung der betreffenden Satzung durch Verletzen der Vorschriften des § 3 Abs.2 BauGB ein beachtlicher Verfahrensfehler gemäß § 214 Abs.1 S.1 Nr. 2 BauGB begangen wurde. Dieser Fehler betrifft wesentliche Verfahrensschritte, die für die Rechtmäßigkeit der Satzung unerlässlich sind. Aus diesem Grund wurde innerhalb der Sitzung des Stadtrates am 03.09.2025 der ursprüngliche Satzungsbeschluss aufgehoben. Um die Planung ordnungsgemäß fortzuführen und die Rechtssicherheit wiederherzustellen, wird nun ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um den Verfahrensfehler zu heilen.

Der Entwurf zur Satzung in der Fassung vom 27.06.2017 wird nunmehr gemäß § 3 Abs.2 BauGB einschließlich der Begründung, Umweltbericht, Vorhaben-und Erschließungsplan für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 501 und 498a der Gemarkung Hennersdorf.

Im Rahmen der Beteiligung sind dabei folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

  1. Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes mit Fokus auf mögliche Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter:
    • Mensch (Wohnqualität)
    • Tiere und Pflanzen (Vogelvorkommen, Jagdrevier für Fledermäuse, Gehölzschutz, Pflanzenvorkommen) 
    • Boden und Fläche (Bodenverhältnisse, Altbergbaugebiet)
    • Wasser (Grundwasser, Oberflächenwasser, Trinkwasserschutzzone III)
    • Luft/ Klima (Luftaustausch)
    • Landschafts- und Ortsbild (bereits überprägtes Landschaftsbild)
    • Kultur- und Sachgüter (Archäologie, Bergbau, Denkmalschutz)
  1. Umweltprognosen – Entwicklung des Umweltzustands
  2. Maßnahmen – Umweltvorsorge und –schutz

Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung aus:

  • Landestalsperrenverwaltung zu Vorsorgemaßnahmen die eine Beeinträchtigung der Wasserqualität des Talsperrensystems Klingenberg / Lehnmühle verhindern
  • Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Sachsen e. V. zum Einsatz von Mais- und Grassilagen und zur Pflanzung von Hecken.
  • Des Landratsamtes Sächsische Schweiz Osterzgebirge zur Ausgliederung des Plangebietes aus dem Landschatzschutzgebiet „Oberes Osterzgebirge“, zum Schutz der Waldflächen, Hinweise zur Pflanzliste
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie mit Hinweisen zu Geologie und Anlagensicherheit
  • Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der anerkannten Naturschutzvereinigungen Sachsens mit Hinweisen zum Einsatz von Mais- und Grassilagen und zur Pflanzung von Hecken

Die Veröffentlichung findet in der Zeit

Vom 08.12.2025 bis einschließlich 09.01.2026

auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de statt.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“ in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

Montags:        9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstags:     9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitags:         9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Satzung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf“ bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dippoldiswalde, den 30.10.2025

Gez. Kerstin Körner

Oberbürgermeisterin

Kontakt

Fr. Jantschke 

Datenschutzerklärung

Datenschutz:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang