Flächennutzungsplan Stadt Dippoldiswalde Öffentliche Auslegung

Auslegung Entwurf Flächennutzungsplan Große Kreisstadt Dippoldiswalde

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 4 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Flächennutzungsplan Große Kreisstadt Dippoldiswalde

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Stadtrat der Stadt Dippoldiswalde hat in seiner Sitzung am 01.10.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Dippoldiswalde in der Fassung vom 28.08.2025 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Der Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Dippoldiswalde in der Fassung vom 28.08.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung, thematischen Karten und Anlagen sowie den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Stadt Dippoldiswalde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

auf der Internetseite der Stadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans der Stadt Dippoldiswalde in der Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde zu den Dienstzeiten

Montag                                    09:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                                  09:00 – 12 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag                              09:00 – 12 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag                                     09:00 – 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes der Stadt Dippoldiswalde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Dippoldiswalde vorgebracht werden.

Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

-           Landschaftsplan für das ursprüngliche Stadtgebiet Dippoldiswalde vom 03.06.2009

Landschaftsplan der ursprünglichen Gemeinde Schmiedeberg vom April 1999

Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgt die Darstellung und Begründung der konkretisierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und der ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen im Landschaftsplan.

-           Umweltbericht zum Flächennutzungsplan

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Flächennutzungsplans können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild sowie kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen.

-           Zusätzlich liegen bereits vorhandene, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zu folgenden Themen aus:

  • Wasser (Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutz, Hochwasserentstehungs-gebiet, Hochwasserschutzanlagen, Hochwasserrückhaltung Hochwasserrisiko-gebieten)
  • Denkmalschutz,
  • Naturschutz (Kompensationsmaßnahmen, Entsiegelungsflächen und wertvollen Lebensraumtypen, Flächen für Waldmehrung),
  • Forsthoheit,
  • Immissionsschutz,
  • Abfall, Boden und Altlasten sowie Altdeponien,
  • Landwirtschaft und Agrarstruktur,
  • Geologie,
  • Anlagensicherheit/Störfallvorsorge und Natürliche Radioaktivität,
  • Bergbauberechtigung und Betrieb, Altbergbau, Hohlraumgebiete, Restlöcher sowie Bohrungen,
  • Staatlich anerkannten Erholungsorten,
  • Windenergienutzung sowie Harten und Weichen Tabuzonen als Pufferzonen zu FFH- und SPA-Gebieten im Zusammenhang mit Standorten von Anlagen erneuerbarer Energien

Dippoldiswalde, den 20.10.2025

Gez. Kerstin Körner

Oberbürgermeisterin

Kontakt

Fr. Jantschke 

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang