Bebauungsplan Stadt Dippoldiswalde Öffentliche Auslegung

Veröffentlichung Entwurf Bebauungsplan „Sondergebiet Bretthäuser“ Berreuth

  • Status Beendet
  • Zeitraum 10.11.2025 bis 12.12.2025
  • Stellungnahmen 3 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Sondergebiet Bretthäuser“

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Stadtverwaltung in seiner öffentlichen Sitzung am 01.10.2025 gebilligte Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Bretthäuser“ in der Planfassung vom August 2025 wird zur Veröffentlichung bzw. zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im folgenden Übersichtsplan (maßstabslos) zeichnerisch dargestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 112a der Gemarkung Berreuth mit einer Gesamtfläche von ca. 0,4 ha.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. die öffentliche Auslegung der Planunterlagen einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet in der Zeit

                        vom 10.11.2025 bis einschließlich 12.12.2025

statt.

Während dieser Zeit können die kompletten Planunterlagen auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die kompletten Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung in dieser Zeit in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde, ausgelegt.

Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.

Montags:       9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstags:     9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstags:            9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitags:        9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Ein Umweltbericht und die Erläuterungen zur Grünordnung mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Naturhaushaltes (Geologie und Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima, Arten und Biotope, Siedlungsbild und Erholung, Schutzgebiete und –objekte, Kultur- und Sachgüter), Konfliktbenennung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen sowie einem Zielkonzept von Naturschutz und Landschaftspflege für den Planungsraum

Neben dem Entwurf des Bebauungsplanes werden folgende bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Hinweise zur Eingriffs- und Ausgleichsberechnung und zu

Kompensationsmaßnahmen

  • Schutzgut Wald

Hinweis zu einzuhaltendem Waldabstand

  • Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit

Hinweise zur Luftreinhaltung, Geruch, Lärmschutz und Siedlungshygiene

  • Schutzgut Wasser

Hinweise zu Gewässerrandstreifen, Entwässerung und zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen

  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
  • Schutzgut Mensch

Hinweise zum Radonschutz

Während dieser Veröffentlichungs- und Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde abgegeben werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dippoldiswalde, den 20.10.2025

Gez.Kerstin Körner

Oberbürgermeisterin 

Kontakt

Fr. Jantschke 

Datenschutzerklärung

Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
 

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