Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“in Dippoldiswalde
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 02.04.2025 den Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes „Reinholdshainer Weg“ in der Fassung vom 11.02.2025 gefasst
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ergibt sich aus der Planzeichnung. Dieser ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“. Dieser umfasst die Flurstücke 1341/5, 1349/3, 893/1, 1350, 1349/28 sowie Teilflächen der Flurstücke 878/1 und 912 der Gemarkung Dippoldiswalde.
Die Aufhebung des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Regelverfahren durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen, da die Aufhebung des Bebauungsplans sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“ in der Fassung vom 11.05.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025
auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter. www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“ in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Reinholdshainer Weg“ bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die vorherige Bekanntmachung entsprach nicht den Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, da die erforderliche Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daher erfolgt hiermit eine ordnungsgemäße Bekanntmachung mit erneuter Auslegung.
19.06.2025
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Fr.Jantschke