Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ Malter
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat am 02.04.2025 den Billigungs- und Offenlagebeschluss zum Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ in der Fassung vom 06.02.2025 gefasst.
Der Geltungsbereich umfasst die beiden Flurstücke 60/8 und 60/10 der Gemarkung Malter und entspricht dem Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“.
Die Aufhebung des Bebauungsplans „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Regelverfahren durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen, da die Aufhebung des Bebauungsplans sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ in der Fassung vom 06.02.2025 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht und zwar in der Zeit
Vom 30.06.2025 bis einschließlich 31.07.2025
auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter. www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Mischgebiet mit Sporthotel und infrastrukturellen Einrichtungen“ bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis: Die vorherige Bekanntmachung entsprach nicht den Anforderungen des § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, da die erforderliche Ankündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Daher erfolgt hiermit eine ordnungsgemäße Bekanntmachung mit erneuter Auslegung.
19.07. 2025
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Fr. Jantschke