Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Dippoldiswalde
SATZUNG
zur Aufhebung des Bebauungsplans
„Wohngebiet Naundorf II“
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat in seiner Sitzung am 27.11.2024 den Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“ in der Fassung vom 26.08.2024 gebilligt.
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil (M 1: 1.000). Dieser ist identisch mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“. Dieser umfasst die Flurstücke 234/1, 234/c, 234 und Teil von 232 Gemarkung Naundorf.
Die Aufhebung des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“ wird gemäß § 1 Abs. 8 BauGB im Regelverfahren durchgeführt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen, da die Aufhebung des Bebauungsplans sich nicht oder nur unwesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt.
Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“ in der Fassung vom 26.08.2024 wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 06. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025
auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de
und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter.
www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Zusätzlich zur Einstellung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“ in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde. Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Dienstzeiten möglich.
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Entwurfsfassung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Wohngebiet Naundorf II“ bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle Rathaus, Dr. Friedrichsstraße 25a, 01744 Dippoldiswalde vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Gez. Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Fr. Jantschke