Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde hat mit Beschluss am 17.07.2024 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage der Tilia GmbH" in der Fassung vom 27.05.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung (Teil C-1) gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie benachbarten Gemeinden beschlossen.
Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Stadtgebiet von Dippoldiswalde nördlich der Ortslage Obercarsdorf auf Landwirtschaftsflächen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans betrifft Teilflächen der Flurstücke 163/1, 167, 170 und 107/7 der Gemarkung Obercarsdorf und umfasst ca. 4,4 ha.
Die Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig am Verfahren beteiligt werden.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ,,Photovoltaikfreiflächenanlage der Tilia GmbH" in der Fassung vom 27.05.2024 wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB einschließlich der Begründung im Internet veröffentlicht, und zwar
vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024
auf der Internetseite der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde unter www.dippoldiswalde.de und im zentralen Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.
Zusätzlich zur Einstellung ins Internet besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, gemäß §3 Abs.1 BauGB im Zeitraum vom 12.08.2024 bis einschließlich 13.09.2024 in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr
frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikfreiflächenanlage der Tilia GmbH", Planstand 27.05.2024, einzusehen.
Während der Veröffentlichungsfrist hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme in den Vorentwurf und zur Erörterung der Planung. Zudem können während dieser Veröffentlichungsfrist von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf auf elektronischem Wege an bauverwaltung@dippoldiswalde.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder zur Niederschrift in der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde, Außenstelle, Bauverwaltung, Dr.-Friedrichs-Straße 25a in 01744 Dippoldiswalde vorgebracht werden.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs.2 BauGB beim beschluss zur Abwägung zum o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Dippoldiswalde, 18.07.2024
Kerstin Körner
Oberbürgermeisterin
Fr. Jantschke
03504 64 99 315