Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch den Stadtrat vom 30.08.2017 die nachfolgende Satzung für die Große KreisStadt Dippoldisswalde erlassen.
Große Kreisstadt Dippoldiswalde, Fachbereich Bauverwaltung
Herr Kohl/Frau Göhler
Markt 2, 01744 Dippoldiswalde