Außenbereichssatzung Gemeinde Diera-Zehren Öffentliche Auslegung

1. Änderung der Außenbereichssatzung Golk mit im Zusammenhang stehenden Flurstücken der Gemarkung Nieschütz

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 13.04.2026 bis 15.05.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Übersichtsplan Geltungsbereich 1. Änderung Außenbereichssatzung OT Golk

Der Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung hat eine Größe von ca. 0,23 ha und
liegt zentral in der Ortslage Golk. Mit der 1. Änderung ist der Erweiterung des Teilbereiches 3 der Außenbereichssatzung
OT Golk nach Osten vorgesehen. Durch die Erweiterung wird die vorhandene
Wohnbebauung auf dem Flurstück 92/1 der Gemarkung Golk in die Außenbereichssatzung aufgenommen,
um Erleichterungen bei Veränderungen (Erweiterungen, Änderungen, Carports u.ä.) der bestehenden
Bebauung zu ermöglichen.
Landwirtschaftliche Betriebsstandorte sind im Geltungsbereich der 1. Änderung der Außenbereichssatzung
nicht vorhanden. Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist somit nicht überwiegend landwirtschaftlich
geprägt. Hingegen ist eine Wohnbebauung von einigem Gewicht im planungsrechtlichen Außenbereich
vorhanden.

Kontakt

Bauamt der Gemeinde Diera-Zehren

Am Göhrischblick 1

01665 Diera-Zehren

Tel.: 035267/55650

Datenschutzerklärung

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Diera-Zehren unter https://www.diera-zehren.de sowie im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung OT Golk unberücksichtigt bleiben.

Es wird gleichfalls darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse, zustimmen. Diese Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

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