Bebauungsplan Stadt Delitzsch Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 09 "Wohngebiet Döbernitzer Weg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.04.2026 bis 22.05.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohngebiet Döbernitzer Weg“ im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 26.03.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohngebiet Döbernitzer Weg“, gebilligt und die frühzeitige öffentliche Auslegung gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziele und Zwecke der Planung:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Aufgrund seiner Lage innerhalb der Großen Kreisstadt Delitzsch eignet sich das brachgefallene Areal in besonderem Maße für die Entwicklung eines kleinen Wohnquartiers. Geplant ist ferner, im Bereich der schon vorhandenen Wohnbebauung, die sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet, Möglichkeiten einer Nachverdichtung zu schaffen.

Städtebauliches Ziel ist die Entwicklung des Areals zu einem gebietsverträglichen, angemessenen durchgrünten Wohnstandort. Das Plangebiet bietet die Möglichkeit für die Entwicklung von ca. 10 bis 12 (Wohn-)Grundstücken. Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten und Ärzte, sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Innenstadt ist ca. 700 m vom Plangebiet entfernt und in zehn Minuten zu Fuß bzw. in fünf Autominuten zu erreichen.

Unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 5 und Abs. 6 BauGB werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans im Einzelnen folgende Planungsziele verfolgt:

  • bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung eines modernen Wohnstandortes auf Rückbauflächen einer ehemaligen bebauten und nun brachliegenden Fläche, die die bebaute Ortslage abrundet,
  • städtebauliche und nachhaltige Neuordnung der Fläche gemäß § 1 Abs. 5 BauGB,
  • Aktivierung von Nachverdichtungspotenzialen.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Einbeziehung einer Außenbereichsfläche, die sich in einem Siedlungszusammenhang befindet. Eine Zersiedlung der Landschaft ist nicht gegeben, da durch die Planung eine ehemals bebaute Fläche nachgenutzt und dadurch dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1a Abs. 2 Satz BauGB) entsprochen wird.

Räumliche Einordnung des Bebauungsplangebietes:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohngebiet Döbernitzer Weg“ umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha und bezieht die, auf den Gemarkungsflächen Delitzsch, Flur 5, im Plangebiet bereits vorhandene Wohnbebauung mit ein. Der Bebauungsplan ist begrenzt durch die Bahnstrecken Halle – Cottbus DB 6845 und DB 6345 (im Norden), durch die Kleingartenanlage „Loberaue“ und Bahnstrecke Trebnitz – Leipzig DB 6392 (im Osten), durch den Ortsteil Döbernitz und angrenzende Gartenanlagen (im Süden) sowie durch die Straße „Döbernitzer Weg“ und die dahinter liegende Kleingartenanlage „Kleinwirte“ (im Westen). Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Delitzsch, Flur 5: 126/2,126/13, TF 126/17, 128/1, 129/5, 129/7, 129/8, 316/1, 316/2, 318/7 und 318/8.

Bisher verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Folgende Arten umweltbezogener Informationen (gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB) sind in die Entwurfsfassung eingeflossen und stehen zur Verfügung:

1] Liste mit Aussagen zu wesentlichen umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern (vgl. Anl. 7)

2] Bisher vorliegende umweltrelevante Gutachten:

- Schallimmissionsprognose der Sachverständigen- und Ingenieurgesellschaft mbH akib aus Leipzig mit Datum vom 13.01.2023; - Baugrundgutachten für die Erschließung eines Wohngebietes in 04509 Delitzsch, Döbernitzer Weg, Büro für Geotechnik Reichert GmbH, Oschatz, 26.08.2022; - Baugrundgutachten [Ergänzende hydrogeologische Beratung] für Wohngebiet in 04509 Delitzsch, Döbernitzer Weg, Büro für Geotechnik Reichert GmbH, Oschatz, 12.03.2026; - Umweltbericht mit integriertem Artenschutzfachbeitrag, büro.knoblich Landschaftsarchitekten GmbH, Rackwitz (Zschortau), 02/2026.

Frühzeitige öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die frühzeitige öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 09 „Wohngebiet Döbernitzer Weg“, einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 17.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026

digital auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de.

Ferner können die Planungsunterlagen in o.g. Zeitraum zu nachfolgend angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.12, eingesehen werden: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Anregungen und Bedenken schriftlich (analog und digital) oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Schritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

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Delitzsch, 07. April 2026

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr André Fischer

Große Kreisstadt Delitzsch

SG Bauordnung / Stadtplanung

Schloßstraße 30

04509 Delitzsch

Tel.: 034202 / 67-232

Email.: andre.fischer@delitzsch.de

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)


1. Verantwortlicher


Große Kreisstadt Delitzsch
Sachgebiet Stadtplanung
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Große Kreisstadt Delitzsch
Datenschutzbeauftragter
Markt 3
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Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.


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Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen.
Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.


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Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten.
Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten.
Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.


6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation


Eine Übermittlung erfolgt nicht.


7. Dauer der Speicherung


Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.


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• Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)
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Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de
Internet: https://www.saechsdsb.de


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