Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 34 "Wohngebiet Am Werbener Teich" , 2. Änderung

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 14.08.2025 bis 13.08.2026
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

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Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Juni 2025 mit der Beschlussnummer 27/2025 den Bebauungsplan Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung in der Fassung von 05/2025 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurden die dazugehörige Begründung und der Umweltbericht durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 26/2025 gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die nachfolgend aufgeführten Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes: Gemarkung Delitzsch, Flur 15: Flurstück 56/1, 56/2, 57/2, 57/4, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 63/1, 63/2, 64/1, 64/2, 64/3, 64/4, 65, 70/1, 72/1, 72/2, 72/4, 72/6, 72/9, 72/10, 72/11, 72/12, 72/13, 72/14, 72/15, 72/16, 72/17, 72/18, 72/19, 72/20, 72/21, 72/22, 72/23, 72/24, 72/25, 72/26, 72/27, 72/28, 72/29, 72/30, 72/31, 72/32, 72/33, 72/34, 72/35, 72,36, 72/37, 72/38, 72/39, 72/40, 72/45, 72/46, 72/47, 72/48, 72/49, 72/50, 72/51, 72/52, 72/53, 72/54, 72/55, 72/56, 72/56, 72/57, 72/58, 72/59, 72/60, 72/61, 72/62, 72/63, 72/64, 72/65, 72/66, 72/67, 72/68, 72/69, 72/70, 72/71, 72/72, 72/73, 72/74, 72/75, 72/81, 72/82, 72/83, 72/84, 72/85, 72/86, 72/87, 72/88, 72/89, 72/90, 72/92, 72/93, 72/94, 72/95, 72/104, 72/105, 72/106, 72/107, 72/108, 72/109, 72/110, 72/111, 128/57, 129,58, 178/57, 179/59, 180/59, 181/59, 182/71, 198/72, 199/71, 219, 220 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 25 und 54.

Mit dem durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch am 27. April 2023 gefassten Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren, welches mit dieser Bekanntmachung nun den Abschluss findet, seinerzeit förmlich eingeleitet.

Die mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig werdende 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 schafft die planungsrechtliche Grundlage zur Wohnbebauung der Flurstücke 62/1 und 63/1, welche zuvor als private Grünflächen festgesetzt waren, in einer der näheren Umgebung entsprechenden Art und Weise. Ferner werden im Zuge der 2. Änderung einige Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1997 aktuellen Gesetzgebungen und Gegebenheiten angepasst. Dies betrifft u. a. Anpassungen der Baugrenzen in den westlichen Bereichen des Plangebietes, Auflockerungen im Bereich der Bauweise, der Verzicht auf Geschossigkeiten zugunsten absoluter Gebäudehöhen und Anpassungen einzelner bauordnungsrechtlicher Festsetzungen.

Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplanes samt Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10a BauGB auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehen.

Ferner liegen die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung, des Umweltberichtes und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Technischen Rathaus der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten aus:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr, Dienstag: 8.30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Delitzsch, den 04. August 2025

gez.

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

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Große Kreisstadt Delitzsch

Leiter SG Bauordnung / Stadtplanung

Herr René Gotthardt

Tel.: 034202 / 67 - 350

Email: rene.gotthardt@delitzsch.de

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Große Kreisstadt Delitzsch

Sachbearbeiter SG Bauordnung / Stadtplanung

Herr André Fischer

Tel.: 034202 / 67 - 232

andre.fischer@delitzsch.de

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Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

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Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

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Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht. Anlage 4 zu DS 35-22

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

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Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

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- Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Postfach 110132

01330 Dresden

Telefon: 0351/854 711 01

E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de

Internet: https://www.saechsdsb.de

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