Bebauungsplan Stadt Delitzsch Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 45 "Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC" - Teilbereich "Nord"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 09.01.2025 bis 24.02.2025
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ – Teilbereich „Nord“ im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 18.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ – Teilbereich „Nord“ gebilligt und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Abstimmung mit den Nachbargemeinden, die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Veröffentlichung im Internet beschlossen.

Planungsanlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Das Plangebiet ist seit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbestandort Fabrikstr. 2“ 2004 bereits planungsrechtlich geregelt. Jedoch sind die entsprechenden Nutzungen seither brach gefallen. Für die vorliegende Fläche ist eine Entwicklung als Forschungszentrum vorgesehen. Es bestehen bereits konkrete Pläne des CTC (Center for the Transformation of Chemistry), auf dem Gelände den Hauptsitz der Forschungseinrichtung zu errichten. Entstehen soll ein Campus mit Forschungszentrum und weiteren zugehörigen Nutzungen sowie Einrichtungen. Das Vorhaben fußt unter anderem auf dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ (§ 17 Nr. 29). Somit besteht auf Grund der maßgeblichen Nutzungsänderung ein Planungserfordernis, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Aufgestellt wird ein qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB, der die wesentlichen Festlegungen zur Art und Intensität der Nutzung sowie zur angemessenen Berücksichtigung der Umweltbelange trifft.

Ziel und Aufgabe der Planung ist es, einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB aufzustellen, der u. a. Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, dem Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen, der Anbindung an die öffentlichen Verkehrsflächen und Festsetzungen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen trifft. Dabei soll die Festsetzungsdichte insbesondere sowohl dem Grundsatz der planerischen Konfliktbewältigung als auch dem Grundsatz der planerischen Zurückhaltung folgen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen, unter Beachtung der im Umfeld des Plangebietes vorhandenen Rahmenbedingungen, vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:

  • Entwicklung einer anthropogen überformten Fläche/eines Altgewerbestandortes zu einem hochwertigen Forschungscampus,
  • Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen für die Region,
  • Gewährung einer dauerhaft gesicherten Erschließung, sowohl in verkehrlicher als auch infrastruktureller Hinsicht,
  • Berücksichtigung der ökologischen, umwelt-, natur- und artenschutzfachlichen Belange, zur Vorsorge gegenüber nicht erwünschten, negativen Auswirkungen und zur Absicherung der Umweltverträglichkeit des Projekts,
  • Berücksichtigung und Einhaltung des Immissions- und Störfallschutzes,
  • Integration des Gebietes in die Landschaft, durch eine ansprechende Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes.

Größe und Lage des Plangebietes (Nordteil):

Der ca. 21 ha große Geltungsbereich I des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie - CTC“ (Teilbereich Nord) befindet sich südwestlich des Stadtkernes der Großen Kreisstadt Delitzsch, nördlich der Bundesstraße 184 sowie direkt anliegend an Gleisanlagen des Streckenabschnittes Halle (Saale) – Eilenburg. Im Norden wird das Areal durch die Richard-Wagner-Straße und im Osten durch die Fabrikstraße begrenzt.

Aktuell ist der Geltungsbereich I neben den brachgefallenen Nutzungen der dort vormals ansässigen Zuckerfabrik und des folgenden bis 2016 ansässigen Biomassekraftwerkes Delitzsch auch durch eine bis auf die Ständer/Fundamente abgebaute Freiflächensolaranlage im Ostteil geprägt. Zentral ragen das leerstehende Gebäude der Zuckerfabrik mit der südlich zur Bahnstrecke hin angrenzenden Kraftwerksruine inkl. hohem Schornstein, ehemalige Silos, Tanks und weitere Nebenanlagen, wie die ehemalige Eindickeranlage, z.T. hoch auf und sind damit weithin sichtbar. Verkehrlich wird das Gebiet derzeit von Norden, über die Richard-Wagner-Straße erschlossen. Am westlichen Randbereich des Plangebietes verläuft der im Nordteil erst 2018 offengelegte Gertitzer Graben, welcher durch Grünstrukturen begleitet wird.

Da nicht alle Maßnahmen des naturräumlichen Ausgleichs innerhalb des Geltungsbereichs I des Bebauungsplanes realisiert werden können, wurde ein zweiter Geltungsbereich (Geltungsbereich II) nordöstlich des künftigen CTC festgesetzt. Es handelt sich dabei um eine überwiegend versiegelte 247 m² große Fläche, die sich im Landschaftsschutzgebiet Loberaue, nördlich der Mozartstraße, befindet.

Nachfolgende Flurstücke befinden sich komplett oder teilweise im Geltungsbereich I des Bebauungsplanes Nr. 45: 80/6; 80/7; 85/11; 85/15; 89/4; 303/4 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6); 12/7; 17/4; 20/3; 20/5; 21/1; 22/2; 24/60;24/69; 26/1; 28/1; 28/3; 311/26; 336/28; 340/22; 350; 351; 354; 355; 356; 357 (Gemarkung Delitzsch/Flur 10); teilweise Flurstück 97/3 (Gemarkung Delitzsch/Flur 6); teilweise Flurstück 7/2 (Gemarkung Delitzsch/Flur 10). Folgendes Flurstück befindet sich komplett im Geltungsbereich II des Bebauungsplanes Nr. 45: 274/5 (Gemarkung Delitzsch/Flur 5).

Bisherige Verfahrensschritte:

Das Bauleitplanverfahren wird im Normalverfahren mit frühzeitiger Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) und formaler Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung (§§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Folgende Verfahrensschritte wurden bisher abgeschlossen:

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“ wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch in der öffentlichen Sitzung am 28.06.2023 gefasst. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 20.07.2023 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch sowie bereits am 05.07.2023 als Information auf der Website (www.delitzsch.de/bauleitplanung) der Stadt.

Mit Beschluss vom 26.06.2024 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie – CTC“- Teilbereich Nord mit Stand Juni 2024, gebilligt und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am 18.07.2024 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 26.07.2024 bis einschließlich 26.08.2024 statt. Die von der Planung berührten Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurden am 04.07.2024 per Schreiben bzw. per E- Mail über das Vorhaben informiert und um Stellungnahme bis zum 09.08.2024 gebeten. Aus der Öffentlichkeit wurden zum Verfahren keine Stellungnahmen hervorgerbacht. Von den Akteuren gem. § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB gingen bei der Stadtverwaltung Delitzsch insgesamt 36 Stellungnahmen ein. Diese bezogen sich im Schwerpunkt auf umweltbezogene, verkehrstechnische, planungsrechtliche und denkmalschutzrechtliche Belange. Eine Zwischenabwägung, der entnommen werden kann, wie mit den eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen umgegangen und inwiefern dieses im weiteren Planverfahren Berücksichtigung fanden, liegt dem Planverfahren als Anlage bei.

Arten verfügbarer Umweltinformationen:

Arten verfügbarer Umweltinformationen und vorliegende umweltbezogene Gutachten siehe Anlage 9.

Öffentliche Auslegung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 45 „Forschungs- und Transfercampus Chemie-CTC, Teilbereich Nord“ einschließlich Begründung, Umweltbericht und weiteren Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 24.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025

auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie hier auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen.

Zusätzlich können die Planunterlagen zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Vorentwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes digital per Email oder über das Landesportal Bauleitplanung vorgebracht werden. Analog besteht weiterhin die Möglichkeit Hinweise, Anregungen und Bedenken auf postalischem Wege oder schriftlich / zur Niederschrift am Auslegungsort abzugeben. Vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Schritte der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB, 4 (2) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

Delitzsch, 19.12.2024

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr André Fischer

Große Kreisstadt Delitzsch

SG Bauordnung / Stadtplanung

Sachbearbeiter

Schloßstraße 30

04509 Delitzsch

Tel.: +49 34202 67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Delitzsch

Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-0

E-Mail: info@delitzsch.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Delitzsch

Datenschutzbeauftragte

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-211

E-Mail: datenschutz@delitzsch.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht. 

7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden. 8. Ihre Rechte als betroffene Person Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

- Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

- Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO) 

- Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

- Recht auf Widerruf der Einwilligung [Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.]

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de; Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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Informationen

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