Bebauungsplan Stadt Delitzsch Frühzeitige Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 34 "Wohngebiet Am Werbener Teich" , 2. Änderung

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 29.07.2024 bis 10.09.2024
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner Sitzung am 26.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung gebilligt und die frühzeitige der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB jeweils i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB beschlossen.

Planungsanlass, Planungsziel u. maßgebliche Änderungen zur Bestandsplanung:

Die etwa mittig liegende private Grünfläche auf den Flurstücken 62/1 und 63/1 soll als Wohnbaufläche entwickelt werden, um als Lückenschluss das Baugebiet zu verdichten. Der Planungsanlass geht auf einen hinter dem Verfahren stehenden Investor zurück, der zum derzeitigen Verfahrensstand nicht namentlich genannt werden möchte. Die Bebauung der Grundstücke ist, hinsichtlich der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, der Umgebung entsprechend geplant. Sämtliche planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden sich folglich an den Festsetzungen der westlichen umgebenden Baufelder orientieren. Im Gegensatz zur Bestandssituation entfällt die auf den Flurstücken 62/1 und 63/1 festgesetzte private Grünfläche zugunsten eines allgemeinen Wohngebietes. Das Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 72/74, 64/5, 64/4 und 72/75 wird neu geordnet. Die mit dem Planvorhaben verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt sollen durch Pflanzmaßnahmen innerhalb des Gebietes sowie durch den Erwerb von Ökopunkten ausgeglichen werden.

Im Zuge der 2. B-Plan-Änderung sollen einige Festsetzungen aus dem Jahr 1997 den aktuellen Gesetzgebungen und Gegebenheiten angepasst werden. So erfolgt eine Verschiebung der Baugrenzen im westlichen Plangebiet (Anpassung an die tatsächliche Ist- Situation), die jedoch keinen Einfluss auf die Größe der Bauflächen hat. Für die offene Bauweise wird es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Gebäudelänge geben. Auf die Festsetzung der Geschossigkeit wird bewusst verzichtet, die bauliche Höhe ist künftig durch eine festgesetzte Gebäudehöhe beschränkt. Die Festsetzungen zu den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen wurden den zeitgemäßen Gegebenheiten angepasst. Auf eine Festsetzung von Pflanzstandorten wird ebenfalls verzichtet, die Anzahl der vorzunehmenden Pflanzungen bleibt jedoch bestehen. Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen sollen in ihrer Gesamtheit ebenfalls eine Auflockerung erfahren: So soll auf eine Festsetzung der äußeren Gestaltung der baulichen Anlagen, der Anlage von Außenantennen sowie zu Aufschüttungen und Abgrabungen verzichtet werden. Die Festsetzungen zu den Dachformen und -gestaltungen sowie zu den Einfriedungen werden aufgeweicht.

Größe und Lage des Plangebietes:

Der Bebauungsplan Nr. 34 - 2. Änderung befindet sich am nordöstlichen Stadtrand der Großen Kreisstadt Delitzsch und umfasst eine Fläche von ca. 66.386 m². Sein Geltungsbereich wird im Norden durch die Werbener Straße und im Osten durch die Lauesche Straße samt anliegender Wohnbebauung begrenzt. Im Westen schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Das Wohngebiet „Am Werbener Teich“ ist entsprechend des bestehenden Bebauungsplanes entwickelt. Alle im Bebauungsplan ausgewiesenen Bauflächen sind bebaut.

Die nachfolgenden aufgeführten Flurstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 34 - 2. Änderung: Gemarkung Delitzsch, Flur 15: Flurstück 56/1, 56/2, 57/2, 57/4, 60/1, 60/2, 61/1, 61/2, 62/1, 62/2, 63/1, 63/2, 64/1, 64/2, 64/3, 64/4, 65, 70/1, 72/1, 72/2, 72/4, 72/6, 72/9, 72/10, 72/11, 72/12, 72/13, 72/14, 72/15, 72/16, 72/17, 72/18, 72/19, 72/20, 72/21, 72/22, 72/23, 72/24, 72/25, 72/26, 72/27, 72/28, 72/29, 72/30, 72/31, 72/32, 72/33, 72/34, 72/35, 72,36, 72/37, 72/38, 72/39, 72/40, 72/45, 72/46, 72/47, 72/48, 72/49, 72/50, 72/51, 72/52, 72/53, 72/54, 72/55, 72/56, 72/56, 72/57, 72/58, 72/59, 72/60, 72/61, 72/62, 72/63, 72/64, 72/65, 72/66, 72/67, 72/68, 72/69, 72/70, 72/71, 72/72, 72/73, 72/74, 72/75, 72/81, 72/82, 72/83, 72/84, 72/85, 72/86, 72/87, 72/88, 72/89, 72/90, 72/92, 72/93, 72/94, 72/95, 72/104, 72/105, 72/106, 72/107, 72/108, 72/109, 72/110, 72/111, 128/57, 129,58, 178/57, 179/59, 180/59, 181/59, 182/71, 198/72, 199/71, 219, 220 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 25 und 54.

Die von der wesentlichen Planänderung betroffenen Flurstücke 62/1 und 63/1 (private Grünflächen) befinden sich im Eigentum eines privaten Investors.

Auswirkungen der Planung auf die Umwelt und Arten verfügbarer Umweltinformationen:

Die u. a. durch die zusätzliche Versiegelung der privaten Grünfläche (Flurstücke 62/1 und 63/1) erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurden in einer Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung des Büros Viresco, Büro für Umwelt- und Landschaftsplanung Claudia Neugebauer, vom Mai 2024 ermittelt. Die festgesetzten Pflanzungen von standortgerechten Laubbäumen und Sträuchern sowie die weitgehende naturnahe Gestaltung der nicht überbaubaren privaten Grundstücksflächen bilden dabei einen Teil der Maßnahmen. Weitere erforderlichen Maßnahmen, die nicht im Baugebiet umgesetzt werden können, werden durch externe Maßnahmen kompensiert. In der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung wurden 3,0070 Werteinheiten bezogen auf einen Hektar ermittelt. Geplant ist der Erwerb von 30.070 Ökopunkten, z. B. von einer im Kataster des Landkreises Nordsachsen eingetragenen Maßnahme. Konkrete Abstimmungen dazu finden gegenwärtig zwischen dem hinter dem Verfahren stehenden Investor und Veräußerern von Ökopunkten statt.

Arten verfügbarer Umweltinformationen vgl. Anlage 8

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Zeitraum und Informationen zur Einsichtnahme:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 34 „Wohngebiet Am Werbener Teich“, 2. Änderung einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie weiteren relevanten Anlagen erfolgt zu jedermanns Einsicht

vom 09.08.2024 bis einschließlich 09.09.2024

zu den angegebenen Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude II, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung, Zimmer 3.14: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr.

Die Planungsunterlagen können während des Auslegungszeitraums auch auf der Internetseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können am Auslegungsort Hinweise, Anregungen und Bedenken nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen zum Entwurf und zur Begründung des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers / der Verfasserin enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Hinweise, Anregungen und Bedenken können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die Schritte der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) BauGB, 4 (1) BauGB und § 2 (2) BauGB werden gem. i. V. m. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

Delitzsch, 22. Juli 2024

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Herr Karl-Heinz Koch

Tel.: 034202 / 67 - 306

Email: karl-heinz.koch@delitzsch.de

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Herr André Fischer

Tel.: 034202 / 67 - 232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

Datenschutzerklärung

Datenschutzrechtliche Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für abgegebene Stellungnahmen während der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (Bauleitplanung)

1. Verantwortlicher

Große Kreisstadt Delitzsch

Sachgebiet Bauordnung / Stadtplanung

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-0

E-Mail: info@delitzsch.de

2. Datenschutzbeauftragte

Große Kreisstadt Delitzsch

Datenschutzbeauftragte

Markt 3

04509 Delitzsch

Telefon: +49 34202 67-211

E-Mail: datenschutz@delitzsch.de

3. Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses aus der Behandlung Ihrer abgegebenen Stellungnahme zu dem in Aufstellung befindlichen Bauleitplan am Ende des Planverfahrens benötigt.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

Artikel 5 Abs. 1 Bst. c DSGVO sowie Artikel 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO in Verbindung mit den Verfahrensvorschriften zur Aufstellung von Bauleitplänen, insbesondere § 3 BauGB, einschließlich die in Anlehnung geltenden §§ 13, 13a und 13b, die verfahrensseitig eine Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen. Auch bei der Aufstellung informeller Planungen kann durch die Kommune analog eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Im Rahmen der fachlichen Bewertung innerhalb der Stadtverwaltung Delitzsch können andere Sachgebiete, wie z. B. SG Kommunalbau (Erschließung) und Amt für Recht & städtische Beteiligungen (rechtliche Prüfung), notwendige personenbezogene Daten erhalten. Stadträte und die mit der Bauleitplanung beauftragten Büros erhalten im Rahmen des Abwägungsprozesses ebenfalls die notwendigen personenbezogenen Daten. Des Weiteren erhält die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Nordsachsen) die personenbezogenen Daten zur Prüfung und Genehmigung des Bauleitplans. Im Fall einer gerichtlichen Überprüfung von Bebauungsplänen müssen die Unterlagen dem Gericht vorgelegt werden.

6. Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Eine Übermittlung erfolgt nicht. 


7. Dauer der Speicherung

Mitteilungen zum Ergebnis der Behandlung von Hinweisen oder Stellungnahmen zu den Planentwürfen sind Bestandteil des Planverfahrens und werden deshalb dauerhaft aufbewahrt. Sie können die Planung maßgeblich beeinflussen und müssen in der Plan-Akte zwecks Nachvollziehbarkeit dokumentiert werden.

8. Ihre Rechte als betroffene Person

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:

 Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 DSGVO)

 Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten (Artikel 16 DSGVO)

 Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 DSGVO)

 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 DSGVO)

 Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 21 DSGVO)

 Recht auf Widerruf der Einwilligung Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bleibt bis zum Widerruf unberührt.

9. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat nach Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Postfach 110132
01330 Dresden
Telefon: 0351/854 711 01
E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de ; Internet: https://www.saechsdsb.de

10. Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Nichtbereitstellung hat zur Folge, dass Ihre Einwände und Hinweise nicht bearbeitet werden können.

11. automatisierte Entscheidungsfindung

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt.

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