Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 39 "Wohnbebauung an der Lobergasse", Ortsteil Brodau

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 11.05.2023 bis 10.05.2024
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Planzeichnung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Delitzsch

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 39 „Wohnbebauung an der Lobergasse“, Ortsteil Brodau der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß  § 10 Abs. 3 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Februar 2023 mit Beschlussnummer 30/2023 den Bebauungsplan Nr. 39 „Wohnbebauung an der Lobergasse“, Ortsteil Brodau in der Fassung von 12/2022 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurde die dazugehörige Begründung durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 29/2023 gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 39 „Wohnbebauung an der Lobergasse“, Ortsteil Brodau in Kraft. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke 23/142, 23/143, 23/144, 23/145, 23/146, 23/147, 23/148, 23/149, 23/150, 23/151, 23/152 und 23/153, Flur 1 der Gemarkung Brodau.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes war im Oktober 2021 durch einen privaten Vorhabenträger bei der Großen Kreisstadt Delitzsch beantragt worden. Mit dem durch den Stadtrat der Großen Kreisstadt Delitzsch am 25. November 2021 gefassten Aufstellungsbeschluss wurde das Bauleitplanverfahren, welches mit dieser Bekanntmachung nun den Abschluss findet, förmlich eingeleitet. Der mit dieser Bekanntmachung rechtskräftig werdende Bebauungsplan schafft für den hinter dem Verfahren stehenden privaten Vorhabenträger die planungsrechtliche Grundlage zur Umsetzung seiner Projektidee der Entwicklung eines kleinen Eigenheimstandortes, bestehend aus neun Grundstücken.

Jedermann kann die Satzung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten einsehen und über diesbezügliche Inhalte Auskunft verlangen:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr.

Der Bebauungsplan samt Begründung und zusammenfassender Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich auf der Webseite der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Delitzsch, 20. April 2023

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Karl-Heinz Koch

Tel.: 034202 / 67-306

Email: karl-heinz.koch@delitzsch.de

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Herr André Fischer

Tel: 034202/67-232

Email: andre.fischer@delitzsch,de

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