Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich Securiusstraße / ehem. Gärtnerei Wilke"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.09.2021 bis 31.12.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich Securiusstraße / ehem. Gärtnerei Wilke“ der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Juli 2021 mit Beschlussnummer 53 / 2021 den Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich Securiusstraße / ehem. Gärtnerei Wilke“ in der Fassung vom Mai 2021 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurde die dazugehörige Begründung durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 52 / 2021 gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 5 „Südlich Securiusstraße / ehem. Gärtnerei Wilke“ in Kraft. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst eine Teilfläche des Flurstücks 31/27, Flur 3, Gemarkung Delitzsch.

Die hinter dem Bauleitplanverfahren stehende Vorhabenträgerin beabsichtigt den vor Ort befindlichen familiengeführten Gärtnereibetrieb aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben und das freiwerdende Gelände einer Wohnbebauung zuzuführen. Der Bebauungsplan Nr. 5 schafft in diesem Sinne die dafür notwendige planungsrechtliche Grundlage. Eine Veräußerung / externe Vermarktung der Flächen durch die Vorhabenträgerin ist nicht beabsichtigt. Im Gegensatz zur Gärtnerei wird der im Norden an das Plangebiet angrenzende „Blumenpavillion Wilke“ auch künftig weitergeführt. Er ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanes.

Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen:

Montag:                                   8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                                 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:                            8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:                                   8:30 – 12:00 Uhr

Der Bebauungsplan samt Begründung und zusammenfassender Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich auf dem Internetportal der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des   § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  1. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
  1. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  1. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
  1. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Delitzsch 01.09.2021

Dr. Manfred Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Karl-Heinz Koch

Tel.: +49 34202 67-306

Email: karl-heinz.koch@delitzsch.de

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Herr André Fischer

Tel.: +49 34202 67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bebauungsplan
  • Begründung zum Bebauungsplan
  • Zusammenfassende Erklärung

Informationen

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