Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 36 "Delitzscher Auenhöfe"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 01.09.2021 bis 31.10.2022
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

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Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01. Juli 2021 mit Beschlussnummer 116 / 2021 den Bebauungsplan Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ in der Fassung vom 01.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Ferner wurden die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzgutachten durch den Stadtrat mit der Beschlussnummer 117 / 2021 gebilligt.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 36 „Delitzscher Auenhöfe“ in Kraft.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst folgende Flurstücke der Flur 3, Gemarkung Delitzsch:

85/82; 85/56; 85/61; 85/62; 85/63; 85/72; 85/73; 85/71; 85/36; 85/34; 85/35; 85/46; 85/47; 85/48; 85/28; 85/29; 85/25; 85/9; 24/3; 22/5; 21/5; 22/7; 85/49; 85/31; 85/33; 85/32; 27/2; Teilflächen von 85/81; Teilflächen von 85/45; Teilflächen von 89/4; Teilflächen von 25/2.

Mithilfe des Bebauungsplanes Nr. 36 soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung eines neuen Stadtquartiers im Bereich des ehemaligen Wohnstandortes „Delitzsch West“, seinerzeit geprägt durch Geschosswohnungsbau in Plattenbauweise, geschaffen werden. Der hinter der Planung stehende Vorhabenträger, die Wohnungsgesellschaft der Stadt Delitzsch (WGD), beabsichtigt auf der derzeitigen Brachfläche die Schaffung von modernem Wohnraum, vornehmlich in der Form von Mehrfamilienhäusern.

Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 3.14 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Montag:                               8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag:                             8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag:                         8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Freitag:                                 8:30 – 12:00 Uhr

Der Bebauungsplan samt Begründung mit Umweltbericht, Grünordnungsplan und Artenschutzgutachten sowie der zusammenfassenden Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich auf dem Internetportal der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de/bauleitplanung sowie auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des   § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Delitzsch 01.09.2021

Dr. Manfred Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Herr Karl-Heinz Koch

Tel.: +49 34202 67-306

Email: karl-heinz.koch@delitzsch.de

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Herr André Fischer

Tel.: +49 34202 67-232

Email: andre.fischer@delitzsch.de

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