Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 49 "Schulze-Delitzsch-Siedlung / Schkeuditzer Straße" - Teilgebiet Nord

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.08.2021 bis 31.12.2021
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Planzeichnung

Bekanntmachung zur erteilten Genehmigung (AZ: 2018-06034) zum Bebauungsplan Nr. 49 „Schulze-Delitzsch-Siedlung, Schkeuditzer Straße“ Teilgebiet Nord der Großen Kreisstadt Delitzsch gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Delitzsch hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25. Juni 2020 den Bebauungsplan Nr. 49 „Schulze-Delitzsch-Siedlung, Schkeuditzer Straße“ - Teilgebiet Nord bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) im Maßstab 1:1.000 und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom 15. Juni 2020 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 15. Juni 2020 wurde gebilligt.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Plan nachrichtlich wiedergegeben und umfasst die Flurstücke 64/3, 64/4, 55/4, 55/5, 55/6, 55/7, 55/8, 55/9, 55/10, 55/11, 55/12, 55/13, 55/14, 55/15, 55/16, 55/17, 55/18, 55/19, 55/20, Flur 1, der Gemarkung Delitzsch.

Mit Bescheid der höheren Verwaltungsbehörde vom 20.07.2021 wurde gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Genehmigung, AZ.: 2018-06034 erteilt. Die Genehmigung konnte erfolgen, weil der Bebauungsplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und dem BauGB sowie den auf Grund des BauGB erlassenen oder sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird die Erteilung der Genehmigung hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Stadtverwaltung Delitzsch, Schloßstraße 30, im Sachgebiet Stadtplanung, Zimmer 314 während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten der Verwaltung einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.

Montag: 8:30 – 12:00 Uhr,

Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr,

Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr,

Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

Der Bebauungsplan samt Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können gemäß § 10a BauGB zusätzlich im Amtsblatt der Stadt Delitzsch, Ausgabe Nr. 15 vom 04.08.2021, sowie auf der Internetseite des Zentralen Landesportals Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des   § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach:

1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht    innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 - 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

1) die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

2) Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4) vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist;

Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Delitzsch, den 23.07.2021

Dr. Manfred Wilde

Oberbürgermeister 

Kontakt

Karl-Heinz Koch

E-Mail: karl-heinz.koch@delitzsch.de

André Fischer

E-Mail: andre.fischer@delitzsch.de

Gegenstände

Übersicht
  • Begründung mit Umweltbericht
  • Zusammenfassende Erklärung
  • Bebauungsplan

Informationen

Übersicht
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