Bebauungsplan Stadt Delitzsch Beschluss

Bebauungsplan Nr. 21 "Alte Stadtgärtnerei"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 03.03.2018 bis 02.03.2019
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Planzeichnung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

des Bebauungsplanes Nr. 21 „Alte Stadtgärtnerei“

Die Stadträte der Stadt Delitzsch haben am 25. Januar 2018 mit Beschluss - Nr. 36/18 den Bebauungsplan Nr. 21 „Alte Stadtgärtnerei“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 21 „Alte Stadtgärtnerei“ in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke:

Gemarkung Delitzsch, Flur 2, Flurstücke 95/32, 94/2, 94/3, 1124/94 und 92/6

Mit dem Bebauungsplan wird das Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei am Stadtpark überplant. (siehe Karte)

räumlicher Geltungsbereich:

Karte: Stadtverwaltung Delitzsch

Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich der Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Delitzsch, Sachgebiet Stadtplanung, Schloßstraße 30, Zimmer 3.14 während der Dienststunden:

Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich werden die Unterlagen gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das zentrale Internetportal des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de sowie auf der Homepage der Stadt Delitzsch unter www.delitzsch.de > Rathaus > Stadtentwicklung/Umwelt > Bebauungs-pläne eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Delitzsch, den 3. März 2018

Dr. Wilde

Oberbürgermeister

Kontakt

Stadt Delitzsch

Bauamt / Stadtplanung

Christine Böttcher

christine.boettcher@delitzsch.de

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  • Begründung
  • Umweltbericht

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