Bebauungsplan Stadt Dahlen Aufstellungsbeschluss

Änderungsbeschluss über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Löwenbrauerei“ der Stadt Dahlen

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 16.07.2025 bis 15.08.2025
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Planzeichnung

Bekanntmachung der Stadt Dahlen

Änderungsbeschluss über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplans „Löwenbrauerei“ der Stadt Dahlen

Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Änderungsbeschluss 
zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Löwenbrauerei“ in Dahlen 
beschlossen (Beschluss Nr. 25/2025).

Der am 19.05.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan umfasste eine Teilfläche des Flurstückes 1062/1 der Gemarkung Dahlen. Da 
bestehende Grünflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in 
Natur und Landschaft planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird der Geltungsbereich 
gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) erweitert.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet nunmehr das gesamte Flurstück 
1062/1 der Gemarkung Dahlen. Das Plangebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 0,91 ha 
und ist in der Karte (sh. Anlage) dargestellt.

Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die vorliegenden 
Materialien ist in der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen während der 
Dienstzeiten Auskunft zu erhalten
 

Dahlen, 23.06.2025.

gez. Löwe
Bürgermeister

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Bürgermeister Matthias Löwe

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