Bekanntmachung der Stadt Dahlen Änderungsbeschluss über den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Löwenbrauerei“ der Stadt Dahlen Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 den Änderungsbeschluss zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Löwenbrauerei“ in Dahlen beschlossen (Beschluss Nr. 25/2025). Der am 19.05.2022 gefasste Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan umfasste eine Teilfläche des Flurstückes 1062/1 der Gemarkung Dahlen. Da bestehende Grünflächen sowie Flächen für Maßnahmen zum Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft planungsrechtlich gesichert werden sollen, wird der Geltungsbereich gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) erweitert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet nunmehr das gesamte Flurstück 1062/1 der Gemarkung Dahlen. Das Plangebiet umfasst damit eine Fläche von ca. 0,91 ha und ist in der Karte (sh. Anlage) dargestellt. Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die vorliegenden Materialien ist in der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen während der Dienstzeiten Auskunft zu erhalten
Dahlen, 23.06.2025.
gez. Löwe Bürgermeister
Bürgermeister Matthias Löwe