Bebauungsplan Stadt Dahlen Öffentliche Auslegung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorzeitigen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Börln"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 22.01.2025 bis 24.02.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Beteiligung zum Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans
„Gewerbegebiet Börln“ gemäß BauGB der Stadt Dahlen
Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 19.12.2024 den Vorentwurf des
vorzeitigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Börln“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt (Beschluss 68/2024).
Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.
Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Stadtteiles Börln und
umfasst eine Fläche von ca. 0,3660 ha (Flurstück 491/6 der Gemarkung Börln).
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Gewerbegebiets gemäß § 8 BauNVO. Es soll auf
einer ehemals als landwirtschaftliches Betriebsgelände genutzten Fläche Baurecht für ein
ortsansässiges Bauunternehmen geschaffen werden.
Der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht und
Hydrologisches Gutachten in der Fassung vom 11.11.2024 liegt nach der ortsüblichen
Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
22.01.2025 bis einschließlich 24.02.2025
während der nachfolgenden Öffnungszeiten in den
Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen aus.
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans
mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und dem Hydrologischen Gutachten sind im
Internet auf folgenden Seiten verfügbar:
https://www.heidestadt-dahlen.de/rathaus/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung/
sowie über das zentrale Landesportal unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Abgabe von
Stellungnahmen kann beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an info@rathausdahlen.
de erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben
können.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung
über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt:
„Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Dahlen, 03.01.2025
gez. Löwe

Kontaktperson

BM Matthias Löwe

Informationen

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