Bekanntmachung der Stadt Dahlen Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Dahlen“ gemäß §10 BauGB der Stadt Dahlen Der Stadtrat der Stadt Dahlen hat in seiner Sitzung am 24.10.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Dahlen“ in Dahlen beschlossen (Beschluss- Nr. 48/2024). Der Geltungsbereich liegt im südöstlichen Bereich der Ortslage Dahlen und umfasst eine Fläche von 70,54 ha. Er ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Folgende Planungsziele sollen erreicht werden: · planungsrechtliche Sicherung der Standorte der bestehenden Firmen · Schaffung der Voraussetzungen für neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen auf Grund der sich wandelnden Technologien Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 BauGB aufgestellt. Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung kann in der Stadtverwaltung Dahlen, Markt 4, 04774 Dahlen während der Dienstzeiten Auskunft erteilt werden. Dahlen, 28.10.2024 gez. Löwe Bürgermeister
Bürgermeister M. Löwe