Bebauungsplan Stadt Coswig Erneute Beteiligung

Bebauungsplan Nr. 74 "Wohngebiet Sandleite"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 19.10.2026 bis 20.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung


Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“


Zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“ in der Fassung vom 29.08.2025 erfolgte im Zeitraum vom 13.10.2025 bis 14.11.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Im Ergebnis der Abwägung der in den Stellungnahmen vorgetragenen Anregungen und Hinweise hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig am 30.09.2026 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0335/26/SR die Änderung des Planentwurfs sowie die erneute Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur geänderten Planfassung beschlossen. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“ in der Fassung vom 21.08.2026 wird mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen
vom 19.10.2026 bis einschließlich 20.11.2026 auf der Internetseite des Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.


Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Karrasstraße 2, 01640 Coswig innerhalb der Auslegungsfrist zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:
Montag/Mittwoch 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag/Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr
Freitag/Samstag 09:00 – 12:00 Uhr


Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auf elektronischem Weg per E-Mail an stadtplanung@stadt.coswig.de abgegeben werden. Zusätzlich können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen auch im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Entsprechend dem Beschluss des Coswiger Stadtrates vom 30.09.2026 sollen nur die geänderten oder ergänzten Teile des Entwurfs Gegenstand der Stellungnahmen sein. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Planverfahren unberücksichtigt bleiben können.


Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebiets für Eigenheime (Einzel- und Doppelhäuser) einschließlich der erforderlichen öffentlichen Erschließungsstraße. Die Planung folgt den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.


Die vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf machten eine Änderung wesentlicher Festsetzungsinhalte des Planentwurfes und eine Änderung des Geltungsbereichs erforderlich. Für den räumlichen Geltungsbereich des geänderten Entwurfs sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 21.08.2026 maßgebend. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 14.234 m².


Folgende umweltbezogene Informationen liegen mit aus:
- Artenschutzbeitrag vom 18.08.2026
- Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 18.08.2026
- Schalltechnische Untersuchung vom 15.04.2025
- Geotechnischer Bericht vom 14.03.2025
- Stellungnahme des Landratsamtes Meißen vom 10.11.2025


Coswig, den 15.10.2026
Thomas Schubert 
Oberbürgermeister

Kontakt

Wolfgang Weimann

Datenschutzerklärung

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c beziehungsweise e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht

Informationen

Übersicht
Zum Seitenanfang