Bebauungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

Frühzeitige Beteiligung - Vorentwurf - Bebauungsplan Nr. 73 „Ausflugsgastronomie Elbgarten Kötitz“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.04.2026 bis 20.05.2026
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig leitete mit dem Aufstellungsbeschuss vom 26.09.2023 das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 73 „Ausflugsgastronomie Elbgarten Kötitz“ ein. In der Stadtratssitzung vom 15.04.2026 beschloss der Stadtrat mit Beschluss Nr. VO/0274/26/SR die Änderung des Geltungsbereiches, die Billigung des Vorentwurfes und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung soll die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten.

Auf dem Areal des seit 1996 bestehenden Ausflugslokals „Skopis Elbgarten“ befinden sich neben den Gastplätzen, dem Küchengebäude und den Sanitäranlagen verschiedene bauliche Anlagen, wie ein ruinöses leerstehendes ehemaliges Wohnhaus, zu Lagerzwecken umgenutzte Gewächshäuser, einige Finnhütten zu Übernachtungszwecken und weitere Nebengebäude. Der konkrete Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baurecht für die im Zusammenhang mit dem Ausflugslokal stehenden Nutzungen. Darüber hinaus soll auch Planungssicherheit für die weitere Entwicklung des Standorts erreicht werden.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen mit aus:

  • Umweltbericht vom 09.03.2026
  • Grünordnungsplan vom 09.03.2026
  • Vorprüfung für das FFH-Gebiet vom 09.03.2026
  • Vorprüfung für das SPA-Gebiet (Vogelschutzgebiet) vom 09.03.2026
  • Artenschutzrechtliche Prüfung vom 09.03.2026

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 73 „Ausflugsgastronomie Elbgarten Kötitz“ in der Fassung vom 09.03.2026 wird mit der Begründung und den Fachgutachten

vom 20.04.2026 bis einschließlich 20.05.2026

auf der Internetseite des Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Karrasstraße 2, 01640 Coswig innerhalb der Auslegungsfrist während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag/Dienstag/Donnerstag             09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch                                             09:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag/Samstag                                  09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an stadtplanung@stadt.coswig.de

übermittelt werden. Zusätzlich können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen auch im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Planverfahren unberücksichtigt bleiben können.

Coswig, den 16.04.2026

Thomas Schubert                                  

Oberbürgermeister

Kontakt

Wolfgang Weimann
 

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c beziehungsweise e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Art. 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Hinweisblatt:

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Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Große Kreisstadt Coswig (Stadt Coswig)

Karrasstraße 2 in 01640 Coswig

vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Thomas Schubert

Telefon: 03523 66-701 (Sekretariat Oberbürgermeister)

E-Mail: stadt@coswig.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Stadt Coswig

Datenschutzbeauftragter: Herr Klaus Starke

Karrasstraße 2 in 01640 Coswig

Telefon: 03523 66-730

E-Mail: datenschutz@stadt.coswig.de

Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung o.g. Verfahren insbesondere zur Wahrnehmung der Pflichten der Stadt Coswig, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.

Die Erhebung erfolgt u.a. durch Erhebungen und Untersuchungen durch die Stadtverwaltung der Stadt Coswig oder in deren Auftrag durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligungen und durch zusätzliche informelle Öffentlichkeitsbeteiligungsformate im Sinne der stärkeren Einbeziehung der Öffentlichkeit.

Da die abschließende Abwägungsentscheidung durch den Stadtrat der Stadt Coswig zu erfolgen hat, werden die personenbezogenen Daten, die für die Wichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, dem Stadtrat sowie weiteren Gremien (z.B. Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung) vorgelegt.

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DS-GVO) oder erfolgt auf der Grundlage einer Einwilligung (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst a DS-GVO).

Die fachrechtlichen Verarbeitungserfordernisse erwachsen u.a. aus § 1 Abs. 3 und 7, § 2 Abs. 3, § 3, § 34 Abs. 6, § 35 Abs. 6 letzter Absatz des Baugesetzbuches (BauGB).

Von der Verarbeitung betroffene Personen

Die Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.

Personenbezogene Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname, Nachname, Adresse und E-Mail-Adresse
  • personenbezogene Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
  • personenbezogene Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sogenannte aufgedrängte Daten)

Empfänger

Personenbezogene Daten werden außerhalb der Stadtverwaltung der Stadt Coswig folgenden Empfängern übermittelt:

  • den Mitgliedern des Stadtrates und den Fachausschüssen der Stadt Coswig zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
  • der Landesdirektion Sachsen im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Flächennutzungsplans oder von Bebauungsplänen
  • Gerichten zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
  • Dritten, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde (gemäß § 4b BauGB)

Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt nicht.

Dauer der Speicherung

Auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann im baurechtlichen Verfahren einer Inzidentprüfung der Bauleitplanung oder einer sonstigen Satzung eine Rüge erhoben werden. Eine dauerhafte Speicherung der Verfahrensakten, einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten, ist deshalb erforderlich.

Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Eine Verarbeitung der personenbezogenen Daten mittels automatisierter Entscheidungsfindung einschließlich Profiling erfolgt nicht.

Rechte der Betroffenen

Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung der Betroffenen beruht, haben sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Es besteht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Recht auf Beschwerde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

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