Bebauungsplan Stadt Coswig Öffentliche Auslegung

Bebauungsplan Nr. 74 "Wohngebiet Sandleite"

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.10.2025 bis 14.11.2025
  • Stellungnahmen 1 Stellungnahme
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 01.10.2025 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0192/25/SR den Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“ in der Fassung vom 29.08.2025 gebilligt sowie die Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“ in der Fassung vom 29.08.2025 wird mit der Begründung und den umweltbezogenen Informationen

vom 13.10.2025 bis einschließlich 14.11.2025

auf der Internetseite des Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig unter www.coswig.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Karrasstraße 2, 01640 Coswig innerhalb der Auslegungsfrist zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag/Dienstag/Donnerstag               09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                              09:00 – 15:00 Uhr

Freitag/Samstag                                   09:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auf elektronischem Weg per E-Mail an stadtplanung@stadt.coswig.de abgegeben werden. Zusätzlich können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen auch im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Planverfahren unberücksichtigt bleiben können.

Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebiets für Eigenheime (Einzel- und Doppelhäuser) einschließlich der erforderlichen öffentlichen Erschließungsstraße. Die Planung folgt den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 29.08.2025 maßgebend. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 15.320 m².

Folgende umweltbezogene Informationen liegen mit aus:

  • Artenschutzbeitrag vom 04.08.2025
  • Umweltbericht inkl. Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung vom 04.08.2025
  • Schalltechnische Untersuchung vom 15.04.2025
  • Geotechnischer Bericht vom 14.03.2025
  • Stellungnahme Landesamt für Archäologie vom 16.01.2025
  • Archäologische Freigabe vom 29.07.2025
  • Stellungnahme Landratsamt Meißen vom 31.01.2025
  • Stellungnahme Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 30.01.2025
  • Stellungnahme Naturschutzbund Deutschland vom 29.01.2025
  • 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit mit umweltbezogenen Inhalten

Coswig, den 06.10.2025                                                                                  

Thomas Schubert                                                                                (Siegel)

Oberbürgermeister

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