Bebauungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

BP 74 "Wohngebiet Sandleite"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 02.01.2025 bis 01.02.2025
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Geltungsbereiches und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig leitete mit dem Aufstellungsbeschluss vom 13.03.2024 das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 74 „Wohngebiet Sandleite“ ein. In der Stadtratssitzung vom 11.12.2024 beschloss der Stadtrat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01.11.2024. Dieser Beschluss umfasst auch die Änderung des räumlichen Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung soll die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet werden und die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung erhalten. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 01.11.2024 wird mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen

vom 02.01.2025 bis einschließlich 01.02.2025

auf der Internetseite des Landesportals Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig unter www.coswig.de zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Rathauses, Karrasstraße 2, 01640 Coswig innerhalb der Auslegungsfrist zu folgenden Dienstzeiten öffentlich aus:

Montag/Dienstag/Donnerstag               09:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                              09:00 – 15:00 Uhr

Freitag/Samstag                                   09:00 – 12:00 Uhr

Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auf elektronischem Weg per E-Mail an stadtplanung@stadt.coswig.de abgegeben werden. Zusätzlich können Anregungen und Hinweise zu den Planunterlagen auch im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im weiteren Planverfahren unberücksichtigt bleiben können.

Planungsziel ist die Entwicklung eines Wohngebiets für Eigenheime (Einzel- und Doppelhäuser) einschließlich der erforderlichen öffentlichen Erschließungsstraße. Die Planung folgt den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

Für den räumlichen Geltungsbereich sind die zeichnerischen Darstellungen in der Planzeichnung (Teil A) in der Fassung vom 01.11.2024 maßgebend. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich um Teilflächen der Flurstücke 811/45 und 811/46 der Gemarkung Brockwitz erweitert, um eine öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Baugebiet und der Auerstraße zu ermöglichen. Die Gesamtfläche des Plangebiets beträgt ca. 15.320 m².

Folgende umweltbezogene Informationen sind zum Vorentwurf des Bebauungsplans verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:

Biotopkartierung:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde als Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffs-und Ausgleichsbilanz innerhalb der Vegetationsperiode 2024 eine flächendeckende Biotopkartierung durchgeführt. Im Ergebnis der Untersuchungen konnten keine gesetzlich geschützten Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. § 21 Sächsisches Naturschutzgesetz festgestellt werden.

Artenschutzbeitrag:

Im Zeitraum April bis Juli 2024 wurden innerhalb des Plangebiets die Vorkommen der Brutvögel, Amphibien, Reptilien und Fledermäuse erfasst. Der Untersuchungsumfang wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt. In Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens wurde eine Betroffenheit besonders und streng geschützter Tierarten festgestellt. Dies erfordert die Festlegung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, wie beispielsweise den Erhalt einzelner Gehölzstrukturen. Darüber hinaus ist in der weiteren Planung die Schaffung von Ersatzlebensräumen für die Zauneidechse sowie für heckenbrütende Vogelarten (z. B. Neuntöter) zu beachten.

Coswig, den 12.12.2024                                                                                  

Thomas Schubert                                                                            

Oberbürgermeister

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