Die Planeinleitung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Brockwitz Niederseite“ erfolgte durch den Stadtrat am 01.11.2023 mit Beschluss Nr. VO/0416/23/SR. Der Stadtrat hat den Vorentwurf vom 15.03.2024 in seiner Sitzung am 17.04.2024 mit Beschluss Nr. VO/0465/24/SR gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.03.2024 (Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung) liegen
vom 29.04.2024 bis 01.06.2024
im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,
Karrasstraße 2, 01640 Coswig
während folgender Zeiten öffentlich aus:
Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 9:00 – 15:00 Uhr Freitag und Sonnabend 9:00 – 12:00 Uhr
Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an die Stadtverwaltung Coswig unter bauwesen@stadt.coswig.de übermittelt werden oder im Bürgerbüro sowie im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Große Kreisstadt Coswig verfolgt das Ziel, den erforderlichen Hochwasserschutz im Ortsteil Brockwitz durch Gebäude- und Geländeanhebungen umzusetzen. Hierfür sind neben den Geländeanhebungen in den privaten Grundstücken auch erhebliche Anpassungen an Verkehrsflächen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen notwendig. Mit der Planung soll Baurecht für Hochwasserschutzvorkehrungen ermöglicht und Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die gefährdete Ortslage der Niederseite an die Wasserspiegellage eines statistischen 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100) anzupassen sowie dabei das historische Ortsbild zu bewahren. Konkrete Planungsziele sind: Haushebungen sowie Errichtung von Ersatzneubauten, Durchführung von Geländeanhebungen inkl. Freiflächengestaltung, Höhenanpassung/Neueinordnung der Verkehrsanlage „Niederseite“ sowie Um- und Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsanlagen im erforderlichen Umfang.
Der betreffende Bereich der Niederseite ist bereits mit dem B-Plan Nr. 61 „Brockwitz Niederseite“ überplant, dessen Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 4,5 ha umfasst. Da die geplante Geländeauffüllung auch Gartenflächen in südwestlicher Richtung beansprucht, wurde der Geltungsbereich in dieser Richtung erweitert. Mit dem Planverfahren der 1. Änderung werden wesentliche Planungsinhalte, insbesondere für die Gebäude selbst, aus der bisherigen Planung übernommen und einige bisherige Festsetzungen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, u. a. teilte die Untere Wasserbehörde im Jahr 2023 geänderte Wasserpiegellagen für das HQ 100 mit.
Der Bebauungsplan soll wiederum als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Die Vorprüfung möglicher Umweltauswirkungen hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich ist.
Folgende umweltbezogene Informationen liegen mit aus:
Im Rahmen des Planverfahrens zur 1. Änderung liegen bislang keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Coswig, den 18.04.2024
Thomas Schubert
Oberbürgermeister
Ulrike Fitzthum-Hahn E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de