Bebauungsplan Stadt Coswig Frühzeitige Beteiligung

BP 61 - 1. Änderung "Brockwitz Niederseite"

  • Status Kürzlich beendet
  • Zeitraum 29.04.2024 bis 01.06.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Die Planeinleitung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Brockwitz Niederseite“ erfolgte durch den Stadtrat am 01.11.2023 mit Beschluss Nr. VO/0416/23/SR. Der Stadtrat hat den Vorentwurf vom 15.03.2024 in seiner Sitzung am 17.04.2024 mit Beschluss Nr. VO/0465/24/SR gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 15.03.2024 (Rechtsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung) liegen

vom 29.04.2024 bis 01.06.2024

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig,

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag       9:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch                                                9:00 – 15:00 Uhr
Freitag und Sonnabend                         9:00 – 12:00 Uhr

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an die Stadtverwaltung Coswig unter bauwesen@stadt.coswig.de übermittelt werden oder im Bürgerbüro sowie im Fachbereich Bauwesen der Stadtverwaltung Coswig schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Die Stellungnahmen sollen die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB).

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Große Kreisstadt Coswig verfolgt das Ziel, den erforderlichen Hochwasserschutz im Ortsteil Brockwitz durch Gebäude- und Geländeanhebungen umzusetzen. Hierfür sind neben den Geländeanhebungen in den privaten Grundstücken auch erhebliche Anpassungen an Verkehrsflächen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen notwendig. Mit der Planung soll Baurecht für Hochwasserschutzvorkehrungen ermöglicht und Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die gefährdete Ortslage der Niederseite an die Wasserspiegellage eines statistischen 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ 100) anzupassen sowie dabei das historische Ortsbild zu bewahren. Konkrete Planungsziele sind: Haushebungen sowie Errichtung von Ersatzneubauten, Durchführung von Geländeanhebungen inkl. Freiflächengestaltung, Höhenanpassung/Neueinordnung der Verkehrsanlage „Niederseite“ sowie Um- und Neuverlegung von Ver- und Entsorgungsanlagen im erforderlichen Umfang.

Der betreffende Bereich der Niederseite ist bereits mit dem B-Plan Nr. 61 „Brockwitz Niederseite“ überplant, dessen Geltungsbereich eine Gesamtfläche von ca. 4,5 ha umfasst. Da die geplante Geländeauffüllung auch Gartenflächen in südwestlicher Richtung beansprucht, wurde der Geltungsbereich in dieser Richtung erweitert. Mit dem Planverfahren der 1. Änderung werden wesentliche Planungsinhalte, insbesondere für die Gebäude selbst, aus der bisherigen Planung übernommen und einige bisherige Festsetzungen an veränderte Rahmenbedingungen angepasst, u. a. teilte die Untere Wasserbehörde im Jahr 2023 geänderte Wasserpiegellagen für das HQ 100 mit.

Der Bebauungsplan soll wiederum als einfacher Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB erstellt werden. Das Planverfahren wird im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Die Vorprüfung möglicher Umweltauswirkungen hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich ist.

Folgende umweltbezogene Informationen liegen mit aus:

  • Niederschrift zum Scopingtermin mit den Fachbehörden des Landratsamtes vom 21.02.2022: Erörterung zu Umfang von Planungsleistungen und Fachgutachtenleistungen
  • In der Umweltverträglichkeitsvorprüfung, Stand 29.02.2023 wurden die vorhabenbedingten Auswirkungen der Planung abgeschätzt, so z. B. die Aufschüttung von gemischtkörnigem Boden nach Abtragung, Lagerung und Wiedereinbau des Oberbodens sowie die Herstellung der Böschungen in Richtung der Elbe als Steinschüttungen. Für den vorhabenbedingten Retentionsraumverlust soll die Renaturierung des Lockwitzbaches erfolgen, sodass insgesamt der Gewässerverlauf ökologisch verbessert wird. Die Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG nicht erforderlich ist.
  • Die Faunistische Erfassung und Dokumentation, Stand April 2023, einschließlich der Karte Brutvogelkartierung, Stand 2022 untersucht den Artenbestand. Es wurden 12 Fledermausarten erfasst, sowohl gebäude- als auch baumbewohnende Arten, die Dichte ist für den Untersuchungsbereich als hoch einzuschätzen. Bei den Brutvögeln wurden 41 Arten erfasst, davon sechs Arten der Roten Liste, zwei kleinere Kolonien Mauersegler und Mehlschwalben sind vorhanden, die Dichte ist im Untersuchungsgebiet als hoch einzuschätzen. Die klassischen Gebäudebrüter werden direkt betroffen sein, ebenso die Höhlen –und Gebüschbrüter. Bei den Amphibien wurden drei Arten sowie der Grünfroschkomplex festgestellt. Bei den Reptilien wurden Zauneidechsen, Ringelnatter und Schlingnatter dokumentiert, jedoch ist eine eingeschränkte Habitatqualität und damit Limitierung der Reproduktion gegeben.
  • HUeBro - Hydraulik, Wasserbau und Geotechnik, der Bericht des Institutes für Wasserbau und Wasserwirtschaft, TH Nürnberg (IWWN), Stand März 2019 untersucht anhand von künftigen Fußbodenhöhen Hebeszenarien und ermittelt Überflutungsflächen, Wasserspiegellagen und Fließgeschwindigkeiten. Es werden Deichlösung und Geländeanhöhung verglichen. Im Kapitel Wasserbau und Geotechnik wurden Lösungsmöglichkeiten zum oberflächennahen Aufbau von Aufschüttungen untersucht.
  • HUeBro – Hydrologische Untersuchungen, der Bericht des Institutes für Hydrologie und Meteorologie, TU Dresden (IHM), Stand März 2019 untersucht Hochwasserganglinien der Elbe unter Beachtung der Zuflüsse aus kleineren Gewässern.
  • Mit der Kartierung Arten - Endbericht, NSI, Stand 02.02.2018 einschließlich der zugehörigen Karten Nr. 1-7 erfolgten im Zusammenhang mit den HUeBro-Untersuchungen bereits 2017 Begehungen im Bereich Lockwitzbach und im Siedlungsbereich, sowie die Kartierung der vorkommenden Arten (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Tagfalter, Libellen, Heuschrecken, xylobonte Käfer.) Es erfolgte eine vergleichende naturschutzfachliche Bewertung der Varianten der Hochwasserschutzmaßnahmen (Deich, Geländeaufhöhung) und es werden Vorschläge für eine naturnahe Gestaltung der Hausgärten und der elbseitigen Freiräume sowie für Artenschutzmaßnahmen unterbreitet.
  • Der geotechnische Bericht, Baugrund Dresden, Stand 07.06.2021 einschließlich Anlagen (Prinzip-schnitte, Lageplan Geländeanhebung, Bohrprofile, Ergebnisse der geotechnischen Laboruntersuchungen), gibt Aufschluss über die Baugrundverhältnisse. Dabei wurden neun Kleinrammbohrungen hinsichtlich der angetroffenen Bodenschichten ausgewertet. Es erfolgen Aussagen zu Setzungsempfindlichkeiten und es werden Hinweise zu weiterführenden Planungen („geotechnische Hauptuntersuchung“) gegeben.

Im Rahmen des Planverfahrens zur 1. Änderung liegen bislang keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.

Coswig, den 18.04.2024

Thomas Schubert

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

Gegenstände

Übersicht
  • Dokumente

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.