Verfahren Stadt Coswig Landes- und Regionalplanung

Gebietstausch Coswig-Radebeul

  • Status Beendet
  • Zeitraum 12.06.2023 bis 12.07.2023
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Übersicht geplanter Gebietstausch

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Vereinbarung über die beabsichtigte Änderung des Stadtgebietes der Großen Kreisstadt Coswig nach § 8, 8a und 9 SächsGemO gegenüber der Großen Kreisstadt Radebeul

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Coswig hat am 24.05.2023 in öffentlicher Sitzung mit Beschluss Nr. VO/0380/23/SR die beabsichtigte Änderung des Stadtgebietes Coswig und den Entwurf der dazu-gehörigen Vereinbarung vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung der Großen Kreisstadt Radebeul beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die betroffenen Einwohner und Eigentümer anzuhören und den Entwurf der Vereinbarung öffentlich auszulegen.

Der Entwurf der Vereinbarung einschließlich der Planzeichnungen liegt gemäß § 8a Abs. 1 Satz 2 und 3 SächsGemO vom

12.06.2023 bis 12.07.2023

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig

Karrasstraße 2, 01640 Coswig

während folgender Zeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Donnerstag        9:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                                 9:00 – 15:00 Uhr

Freitag                                                    9:00 – 12:00 Uhr

Die Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Coswig www.coswig.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Coswig Einwohner des unmittelbar betroffenen Gebietes, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Änderungsvorhaben Stellung nehmen. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und die Bezeichnung des betreffenden Grundstücks/Gebäudes enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Vereinbarung zur Änderung des Stadtgebietes gemäß § 8 SächsGemO gegenüber der Großen Kreisstadt Radebeul unberücksichtigt bleiben.

Coswig, den 25.05.2023

Thomas Schubert                                                     

Oberbürgermeister

Kontaktperson

Ulrike Fitzthum-Hahn
E-Mail: bauwesen@stadt.coswig.de

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