Die Gemeinden Auerbach, Burkhardtsdorf, Gornsdorf und die Stadt Thalheim/Erzgeb. erstellen bis 2027 eine kommunale Wärmeplanung, die gesetzlich durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben ist.
Ziel der Wärmeplanung ist eine klimaneutrale, bezahlbare und nachhaltige Wärmeversorgung bis 2045.
Der erste Schritt der Wärmeplanung ist die Eignungsprüfung gemäß §14 WPG, deren Ergebnisse hiermit bekannt gegeben werden.
Grün markierte Gebiete = reguläre Wärmeplanung
Rot markierte Gebiete = verkürzte Wärmeplanung
Diese Gebiete sind aufgrund ihrer Lage und Struktur nicht für die Versorgung mit einem Wärme- oder Wasserstoffnetz geeignet und werden deshalb im vereinfachten Verfahren berücksichtigt.
Es besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen Stellungnahmen, Hinweise und Anmerkungen zu den Ergebnissen der Eignungsprüfung abzugeben.
Dies kann im Beteiligungsportal oder über die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung der beteiligten Kommunen erfolgen.
Burkhardtsdorf, den 08.04.2026
Martin Seifert
Gemeinde Burkhardtsdorf
Tel. 03721/2606-210