Innenbereichssatzung Gemeinde Burkhardtsdorf Öffentliche Auslegung

Ergänzungssatzung "Einsiedler Straße, Teil des Flurstücks 64/3 Gemarkung Eibenberg"

  • Status Ankündigung
  • Zeitraum 03.02.2025 bis 07.03.2025
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Planzeichnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Burkhardtsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.11.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Einsiedler Straße, Teil des Flurstücks 64/3 Gemarkung Eibenberg“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit werden die Unterlagen zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Burkhardtsdorf, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen und der Begründung mit Stand Oktober 2024 in der Zeit vom

03.02.2025 bis 07.03.2025

auf der Internetseite der Gemeinde:

https://www.burkhardtsdorf.de/de/aktuelle-meldungen.html

sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de

veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Burkhardtsdorf, Bauamt Zimmer 10, Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf während der Sprechzeiten:

Montag 9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Freitag 9:00 – 12:00 Uhr
 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung kann eine vorherige Terminvereinbarung unter 03721 – 2606-0 erfolgen. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch (rathaus@burkhardtsdorf.de) zu übermitteln; bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Burkhardtsdorf, den 06.01.2025.

Spiller

Bürgermeister                                                                                                                  Siegel

Kontaktperson

Gemeinde Burkhardtsdorf
Frau Susi Nobis
Tel.: 03721/2606209

Informationen

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