Bebauungsplan Gemeinde Burkhardtsdorf Frühzeitige Beteiligung

Gemeinde Gornsdorf öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Anlage Gornsdorf Fläche I und II“

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 03.06.2024 bis 28.07.2024
Schmuckgrafik - öffne Lightbox
Planzeichnung

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung für den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Anlage Gornsdorf Fläche I und II“ im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Mai 2024 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV Anlage Gornsdorf Fläche I und II“ vorgestellt.

Die Lage des zweigeteilten Plangebietes westlich und östlich der Ortslage Gornsdorf wird aus beistehendem Lageplan ersichtlich.

Die Planung verfolgt das Ziel der Nutzung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen zur solaren Energiegewinnung. Mit der Planung wird neben der allgemeinen Versorgung mit erneuerbaren Energien auch die Deckung des Bedarfs an erneuerbarer Energie eines örtlichen Unternehmens verfolgt.

Die Planunterlagen, bestehend aus Bebauungsplan in der Fassung 04/2024 und zugehöriger Begründung sind vom 03.06.2024 bis einschließlich 28.06.2024 einsehbar. Während dieses Zeitraums liegen sie Im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft in Zimmer 10 der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf (Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf) während folgender Öffnungszeiten öffentlich aus:

Montag:          09.00 bis 11.30 Uhr

Dienstag:        09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:    09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:            09.00 bis 11.30 Uhr

Zudem ist ein individueller Termin in Gornsdorf bei Herrn Kis möglich. (Feuerwehr Gornsdorf, Hauptstraße 81, 09390 Gornsdorf) Terminabstimmung unter 03721/26 06-941 und 03721/26 06-912 oder unter marcel.kis@burkhardtsdorf.de

Digital sind die Unterlagen im Internet auf der Seite https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de unter dem Ort Burkhardtsdorf einsehbar.

Während dieser Frist wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung i. S. d. § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) eingeräumt. Äußerungen können schriftlich per E-Mail an rathaus@burkhardtsdorf.de oder postalisch an die oben genannte Adresse der Gemeindeverwaltung erfolgen. Alternativ können Äußerungen während der oben genannten Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Impressum

Herausgeber:                         Gemeinde Gornsdorf, Hauptstr. 83, 09390 Gornsdorf

Erreichbarkeit:                        03721/2606 912, claudia.schmidt@burkhardtsdorf.de

Verantwortlichkeit:                1. stellv. Bürgermeister Alexander Richter

Redaktion:                              Gemeindeverwaltung Gornsdorf

Erscheinungsintervall:            nach Erfordernis

Kontaktperson

Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft in Zimmer 10 der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf (Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf)

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Bebauungsplan Teilfläche 1 VE 04-2024
  • Bebauungsplan Teilfläche 2 VE 04-2024
  • Begründung VE 04-2024
  • Anlage Eingrifssbilanz Karthographie VE 04-2024

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang
Anmelden

Anmelden

Anmelden

Datenschutzeinstellungen

Es werden für den Betrieb der Seite technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Inhalte von Drittanbietern erlauben. Ein Widerruf ist jederzeit möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung und Impressum.