Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ergänzungssatzung "An der Canzlerstraße", Flurstück 818/1 5, Gemarkung Burkhardtsdorf
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkhardtsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2022 den Enlwurf der Ergänzungssatzung "An der Canzlerstraße", Gemarkung Burkhardtsdorf in der Fassung 10/2022, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gebilligt und die öffenfliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung ist, mit der Aufstellung der vorliegenden Ergänzungssatzung, die am 12.09.2022 beschlossene und rechtskräftige "Ergänzungssatzung An der Canzlerstraße", zu ergänzen. Unter Berücksichtigung konkreter Bauinteressen soll mit der vorliegenden Satzung der Innenbereich nach § 34 BauGB langfristig festgelegt und einzelne Flächen für 2 bis 3 Gebäude in randerschlossener Lage des Ortsteils Burkhardtsdorf in den im Zusammenhang bebauten Orts teil einbezogen und abschließend für eine Bebauung zur Deckung des gemeindlichen Bedarfs bereitgestellt werden.
Die Ergönzungsfläche "An der Canzlerstraße" befindet sich im Flurstück 818/15, Gemarkung Burkhardtsdorf.
Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Gemöß § 13 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. der Umweltbericht nach § 2a BauGB und die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB entbehrlich. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung für das vorliegende Satzungsverfahren abgesehen wurde.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung in der Fassung 10/2022, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der beigefügten Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 06.03.2023 bis 07.04.2023
in der Gemelndeverwalfung Burkhardtsdorf, Am Markt 8, Raum 10 des Rathauses, 09235 Burkhardtsdorf
öffentlich aus und kann dort während der Dienststunden zu folgenden Zeiten eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Montag: 09:00 - 11 :30 Uhr Dienstag: 09:00 - 11 :30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 11 :30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 11 :30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr
Hinweis: Für mittwochs und freitags werden telefonische Anmeldungen erbeten, um einen Zugang zu gewährleisten.
Es liegen keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im oben genannten Zeitraum im Internet unter der Internetseite der Gemeinde Burkhardtsdorf (www.burkhardtsdorf.de/de/aktuelle-meldungen.html) sowie in das zentrale Landesporlai Bauleitplanung des Freistaates Sachsen (https://www.buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) zur Einsichtnahme eingestellt.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Internet-Beteiligung. Auf Verlangen können die Planunterlagen auch auf CD oder in Papierform zugesandt werden. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte per E-Mail an Beteiliqung@staedtebau-chemnitz.de oder per Post an: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz, Leipziger Straße 207, 09114 Chemnitz.
Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemöß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gleichzeitig wöhrend der oben genannten Auslegungsfrisl. Trifft bis zum genannten Zeitpunkt keine Stellungnahme ein, wird davon ausgegangen, dass keine wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Planung berührt werden.
Burkhardtsdorf, den 15.02.2023
Bürgermeister Siegel
Gemelndeverwalfung Burkhardtsdorf, Am Markt 8, Raum 10 des Rathauses, 09235 Burkhardtsdorf