Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplans Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kemtau" nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (Stand 22. Juli 2022)
Der Gemeinderat der Gemeinde Burkhardtsdorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 den Vorentwurf des Bebauungsplans Sondergebiet "Freiflächen-Photovoltaikanlage Kemtau" gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Burkhardtsdorf, bestehend aus Planzeichnung mit Festsetzungen, der Begründung und Umweltbericht mit Stand 22.07.2022 liegen in der Zeit vom: 02.11.2022 bis 07.12.2022 in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Burkhardtsdorf, Bauamt, Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf während der Sprechzeiten:
Montag 9:00-11:30 Uhr Dienstag 9:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich kann zur Einsichtnahme des Bebauungsplanes ein Termin in der Gemeindeverwaltung vereinbart werden.
Sollte es während der Auslegungszeit aufgrund der besonderen Regelungen infolge der Corona-Pandemie Beschränkungen der Öffnungszeiten geben müssen, weisen wir darauf hin, dass zur Wahrnehmung der o.g. Öffentlichkeitsbeteiligung eine vorherige Terminvereinbarung unter 03721 - 2606-0 zwingend erforderlich ist. Bitte setzen Sie sich hierzu im Vorfeld zu den vorgenannten Sprechzeiten telefonisch mit uns in Verbindung.
Parallel dazu kann der Vorentwurf des Bebauungsplans der Gemeinde Burkhardtsdorf auf der Internetseite der Stadt (www.burkhardtsdorf.de) sowie auf dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 BauGB).
Burkhardtsdorf, den 26.10.2022
gez. Jörg Spiller
Bürgermeister
Frau Susi Nobis Telefon: (03721) 2606-0 E-Mail: susi.nobis@burkhardtsdorf.de