Bebauungsplan Gemeinde Burkhardtsdorf Beschluss

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Frischegarten"

  • Status Beschluss
  • Zeitraum 15.03.2018 bis 14.03.2019
Bild vergrößern
Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung

der Erteilung der Genehmigung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung ( § 13 a BauGB)

„Wohngebiet Frischegarten“ (zwischen Werkstatt Lebenshilfe e.V., Obere Hauptstraße 8 und dem Wohnbaugebiet "Stammgut“ in 09235 Burkhardtsdorf)

der Gemeinde Burkhardtsdorf nach § 10 Abs. 3 BauGB

in der Fassung vom 10.08.2017.

Das Landratsamt des Erzgebirgskreises hat den vom Gemeinderat in der Sitzung am 25.09.2017 beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Frischegarten“ (zwischen Werkstatt Lebenshilfe e.V., Obere Hauptstraße 8 und dem Wohnbaugebiet "Stammgut“ in 09235 Burkhardtsdorf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) mit Bescheid vom 22.02.2018 AZ: 03898-2017-60 nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gültiger Fassung
genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung von diesem Tag an, in der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf, Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf, Raum 10, während der unten angegebenen Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Montag 09:00 – 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Gemäß §10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet ein-gestellt (www.burkhardtsdorf.de
- Wirtschaft & Wohnen - Bauflächen), sowie im Zentralen Internetportal des Landes
(www.buergerbeteiligung.sachsen.de) zugänglich gemacht.

Auf die Vorschriften des §44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
•eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
•eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
•nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Probst
Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) in der gültigen Fassung gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetz-widrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
          1. die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
          2. die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
          unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
          geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.

Probst
Bürgermeister

Kontakt

Gemeinde Burkhardtsdorf
Fachbereich Investitionen/Bau/Liegenschaften
Herr Spiller
Am Markt 8
09235 Burkhardtsdorf


Tel. 0371/2606-0
rathaus@burkhardtsdorf.de

Gegenstände

Übersicht
  • Bekanntmachung
  • Begründung
  • Planzeichnung

Informationen

Übersicht
zum Seitenanfang