Flächennutzungsplan Stadt Brandis Frühzeitige Beteiligung

2. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandis

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.10.2026 bis 27.11.2026
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.09.2026 gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Beschluss zur Aufstellung der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Stadt Brandis für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Kiebitzgrund“ im Ortsteil Beucha gefasst.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,7 ha in der Gemarkung Beucha. Er besteht aus der östlichen Teilfläche des Flurstücks 179 und dem gesamten Flurstück 188. Der Geltungsbereich und die genaue Abgrenzung der Teilfläche des Flurstücks 179 ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Ziel der Teiländerung ist es, den Änderungsbereich künftig als Wohnbaufläche anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zu sichern.

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans, die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet. Hierzu wird der Vorentwurf der 2. Teiländerung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht vom

20.10.2026 bis einschließlich 27.11.2026

in der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1–3, 04821 Brandis, Zimmer 2.11, während der nachfolgend genannten Sprechzeiten öffentlich ausgelegt und im Internet bereitgestellt.

Während dieses Zeitraums kann die Öffentlichkeit zur Planung Stellung nehmen. Die Stellungnahmen können schriftlich per Post an die Stadtverwaltung Brandis Markt 1-3, 04821 Brandis, per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die vorliegenden Planunterlagen ist zu folgenden Sprechzeiten möglich:

Di. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 19.30 Uhr

Do. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr. 09.00 – 11.30 Uhr

Sa. jeden 4. Sa. im Monat 9.00 – 12.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter 034292 655-52 möglich.

Der Vorentwurf des geänderten Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist gleichzeitig im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:

http://rathaus.stadt-brandis.de  (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal))

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Hinweis zum Datenschutz:

Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Abgabe einer Stellungnahme personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc.) im Rahmen des Bauleitplanverfahrens verarbeitet werden. Gemäß § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Sächsischen Datenschutzgesetz werden die Daten für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

Kontakt

Stadt Brandis

Fachbereich Bau und Ordnung

Frau Kerstin Quandt

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