Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Neubauernsiedlung II“ in der Fassung vom Mai 2025 samt Begründung bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Die Offenlage fand vom 21.07.2025 bis 29.08.2025 statt. In diesem Zeitraum wurden auch die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Auf Grund einer weiteren erforderlichen Änderung musste der Entwurf nochmals überarbeitet und geändert werden.
Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in der Sitzung vom 27.01.2026 diesen geänderten Entwurf des Bebauungsplanes „Neubauernsiedlung II“ in Fassung vom Januar 2026 samt Begründung bestätigt und gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des überarbeiteten Entwurfs abzugeben sind.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von 12.145 m² befindet sich östlich der Straße Neubauernsiedlung und umfasst die Flurstücke 673 bis 691 der Gemarkung Cämmerei sowie Teile der Flurstücke 633/13, 633/15, 633 d und 655/1 der Gemarkung Cämmerei.
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahmen von Landkreis und LfULG) sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
17.02.2026 bis einschließlich 18.03.2026
(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.
Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de, über das Beteiligungsportal oder schriftlich erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Hinweis zu umweltbezogenen Informationen gem. § 3 (2) S.4 BauGB
Im beiliegenden Umweltbericht sind die umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter beschrieben und bewertet.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552