Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 mit Beschluss-Nr.: 1044-07/06/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Neubauernsiedlung II“ in der Fassung vom Mai 2025 samt Begründung bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von 12.145 m² befindet sich östlich der Straße Neubauernsiedlung und umfasst die Flurstücke 673 bis 691 der Gemarkung Cämmerei sowie Teile der Flurstücke 633/13, 633/15, 633 d und 655/1 der Gemarkung Cämmerei.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahmen von Landkreis und LfULG) sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de, über das Beteiligungsportal oder schriftlich erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Hinweis zu umweltbezogenen Informationen gem. § 3 (2) S.4 BauGB
Im beiliegenden Umweltbericht sind die umweltbezogenen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter beschrieben und bewertet.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
E-Mail: kunz@stadt-brandis.de