Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 24.06.2025 mit Beschluss-Nr.:1043-07/06/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Kiebitzgrund“ OT Beucha in der Fassung vom 25.04.2025 samt Begründung bestätigt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich mit einer Größe von ca. 1,7 ha umfasst den östlichen Teil des Flurstückes 179 Gemarkung Beucha sowie das Flurstück 188 Gemarkung Beucha. Er befindet sich im Ortsteil Beucha, westlich der Straße Viehweide und wird nördlich durch den Milanweg und südlich durch den Kiebitzgrund begrenzt. Der westliche Teil des Flurstückes 179 liegt im Landschaftsschutzgebiet und wird nicht überplant. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
(Veröffentlichungsfrist) im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Bezug auf den Bebauungsplan verfügbar:
In Bezug auf das angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“, das FFH-Gebiet „Partheaue“ wurden in der Umweltprüfung die Auswirkungen untersucht und im Umweltbericht dargelegt. Es wurden ferner die Auswirkungen auf das Trinkwasserschutzgebiet Zone III sowie das Überschwemmungsgebiet geprüft und dargelegt.
Schutzgut Fläche: Darstellung der Innenentwicklung
Schutzgut Boden/Altlasten: Baugrundgutachten, Fachbehördliche Informationen zum Nicht-Vorhandensein von Altlasten sowie zu Bodenverhältnissen, Beurteilung und Bewertung der Auswirkungen aus Bodenversiegelungen
Schutzgut Wasser: Keine Betroffenheit von Oberflächengewässern, Berücksichtigung der Betroffenheit eines Trinkwasserschutzgebietes und Überschwemmungsgebietes durch ein Regenwasserkonzept
Schutzgut Luft und Klima: Beurteilung der Auswirkungen auf Lufthygiene und Lokalklima
Schutzgut Pflanzen und Tiere sowie Biologische Vielfalt: Ermittlung und Bewertung des Bestandes durch Biotoptypenkartierung, FFH-Vorprüfung zum Gebiet „Parthenaue“, Artenschutzfachbeitrag sowie Berücksichtigung umweltrelevanter Stellungnahmen
Schutzgut Landschaft: Beurteilen des Einfügens in die Landschaft
Schutzgut Mensch: Ermittlung und Bewertung der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit aus Verkehrslärm und Gewerbelärm durch ein Schallgutachten sowie Berücksichtigung fachbehördlicher Stellungnahmen
Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Berücksichtigung fachbehördlicher Stellungnahmen zur archäologischen Relevanz
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen kann elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de, über das Beteiligungsportal oder schriftlich erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Übersichtskarte Geltungsbereich
E-Mail: kunz@stadt-brandis.de