Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Teiländerung 20-1 des Bebauungsplanes "Waldsteinberg"

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 20.05.2025 bis 27.06.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 mit Beschluss-Nr.:1030-05//05/2025 den Änderungsentwurf zum Bebauungsplan „Waldsteinberg“ in der Fassung vom Juli 2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 319/40, 319/42, 319/43, 274 d und 274/2 der Gemarkung Cämmerei. Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht ist zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

20.05.2025 bis einschließlich 27.06.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten einsehbar:

Montag:                nach Vereinbarung

Dienstag:              08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr

Mittwoch:              nach Vereinbarung

Donnerstag:         08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:                 08.00 Uhr – 11.30 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontakt

Frau Kunz, Tel.: 034292 65552

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht

Informationen

Übersicht
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