Bebauungsplan Stadt Brandis Öffentliche Auslegung

Waldweg OT Beucha

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 18.02.2025 bis 21.03.2025
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit Beschluss-Nr.:

1003-02//01/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Waldweg“ OT Beucha in der Fassung vom Dezember 2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Ortslage Kleinsteinberg, im Ortsteil Beucha der Stadt Brandis und umfasst auf einer Fläche von ca. 1,87 ha vollständig die Flurstücke 159/1, 159/4, 159/6, 163/1, 163/2, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6 und 160 der Gemarkung Kleinsteinberg. Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

18.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)

und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten einsehbar:

Montag:                     nach Vereinbarung

Dienstag:                    08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr

Mittwoch:                   nach Vereinbarung

Donnerstag:                08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag:                       08.00 Uhr – 11.30 Uhr

ausgelegt.

Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplan­verfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch Überbauung und Nutzung
  • Keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Fläche

Boden

  • Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Wasser

  • Schutzbedürftigkeit des Grund- und Oberflächenwassers
  • Lage des Plangebietes in einem faktischen, vorläufig gesicherten Überschwemmungs­gebiet der Faulen Parthe
  • Festsetzung einer hochwasserangepassten Bauweise
  • Keine Beeinträchtigung des qualitativen und quantitativen Zustands von Grund- und Oberflächengewässern
  • Beschreibung von Vermeidungsmaßnahmen

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Vorhandene Waldflächen werden planerisch gesichert
  • Ausgleich durch Entsiegelung und Begrünungsmaßnahme
  • Keine besondere Bedeutung für das Schutzgut Klima und Luft
  • Festsetzung zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie auf Dachflächen

Biotope und Flora

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen und Pflanzenarten
  • keine wesentliche Änderung der Biotopausstattung in Bestand und Planung
  • Auswirkungen während der Bauzeit und durch Überbauung und Versiegelung
  • Herleitung und Beschreibung der für die Eingriffe erforderlichen Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen

Fauna und biologische Vielfalt

  • Artenschutzfachbeitrag mit den im Untersuchungsraum vorkommenden Tierarten auf Grundlage einer fachplanerischen Potentialabschätzung anhand von durchgeführten Vor-Ort-Begehungen sowie einer Konfliktanalyse für die durch das Vorhaben betroffenen, gesetzlich geschützten Artengruppen Fledermäuse, sonstige Säugetiere, Vögel und Amphibien
  • Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf vorkommende Tierarten durch Überbauung und Zerschneidung
  • Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen sind aus gutachterlicher Sicht nicht notwendig
  • keine erhebliche Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt

Landschaft-/Ortsbild

  • Beschreibung des vorhandenen Orts- und Landschaftsbildes und der Auswirkungen der Planung darauf im Hinblick auf Überbauung und visuelle Wahrnehmung
  • Hinweis auf Genehmigungspflicht gemäß § 12 Abs. 2 SächsDSchG (Umgebungs­schutz)
  • Berücksichtigung der städtebaulicher Ziele zum Erhalt des besonderen Charakters der Siedlung
  • Bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Einfriedungen

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch im Hinblick auf Gesundheit, Sport-, Freizeit- und Erholung
  • Vorhabenbedingte Emissionen (bau-, anlage- und betriebsbedingt)
  • Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm der A 14
  • Festsetzungen von Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche

Kultur- und Sachgüter

  • Baugeschichtlich und ortsgeschichtlich bedeutsame Kulturdenkmale im Plangebiet und im näheren Umfeld
  • Lage in einem Umgebungsschutzbereich
  • Beschreibung zum Umgang mit möglichen Bodendenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Lage im Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“
  • Antrag auf Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet
  • Beschreibung der Schutzgebiete im erweiterten Untersuchungsraum
  • keine negativen Einflüsse auf die umliegenden Schutzgebiete

Sonstige Angaben

  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Beschreibung untersuchter Alternativen zur Planung
  • Methodikbeschreibung, Maßnahmen zur Überwachung
  • Umgang mit Abfällen und wassergefährdenden Stoffen

In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf den vorbeugenden Hochwasserschutz, die Lage in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, den Kulturdenkmalschutz, den Schallimmissions­schutz, die Lage im Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“ und Altlastenverdachtsflächen hingewiesen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Brandis auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail
beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Umweltbezogene Stellungnahmen
  • Baugrundgutachten
  • Schallimmissionsprognose
  • Textliche Festsetzungen

Informationen

Übersicht
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