Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.01.2025 mit Beschluss-Nr.:
1003-02//01/2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Waldweg“ OT Beucha in der Fassung vom Dezember 2024 samt Begründung gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage bestimmt.
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Geltungsbereich befindet sich im Osten der Ortslage Kleinsteinberg, im Ortsteil Beucha der Stadt Brandis und umfasst auf einer Fläche von ca. 1,87 ha vollständig die Flurstücke 159/1, 159/4, 159/6, 163/1, 163/2, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6 und 160 der Gemarkung Kleinsteinberg. Das Plangebiet ist beigefügter Abbildung zu entnehmen.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung, sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
18.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025
im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal)
und https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich sind die o.g. Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt der Stadt Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis zu folgenden Zeiten einsehbar:
Montag: nach Vereinbarung
Dienstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 19.30 Uhr
Mittwoch: nach Vereinbarung
Donnerstag: 08.00 – 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 11.30 Uhr
ausgelegt.
Außerhalb der o.g. Zeiten ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.: 034292 65552 möglich.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Fläche
Boden
Wasser
Klima/Luft
Biotope und Flora
Fauna und biologische Vielfalt
Landschaft-/Ortsbild
Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Schutzgebiete nach Naturschutzrecht
Sonstige Angaben
In den vorliegenden Stellungnahmen aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorwiegend auf den vorbeugenden Hochwasserschutz, die Lage in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet, den Kulturdenkmalschutz, den Schallimmissionsschutz, die Lage im Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“ und Altlastenverdachtsflächen hingewiesen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Brandis auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
E-Mail: kunz@stadt-brandis.de