Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 29.09.2020 für das Flurstück 555/1 der Gemarkung Cämmerei die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Finsterer Weg“ nach § 12 BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 1071-08/09/2020). Planungsziel ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Brandiser Stadtjournal ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan wird künftig unter der Bezeichnung „Finsterer Weg, Flurstück 555/1“ geführt.
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfes findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Finsterer Weg, Flurstück 555/1“ mit Begründung in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
23.07.2024 bis einschließlich 23.08.2024
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten erfolgen.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Finsterer Weg, Flurstück 555/1 mit Begründung ist gleichzeitig im Internet wie folgt eingestellt und abrufbar:
http://rathaus.stadt-brandis.de (virtuelles Rathaus – Menü – Service – Beteiligungsportal))
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552