Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan „“Waldsteinberg“ gemäß § 2 BauGB beschlossen. (Beschluss-Nr. 1074-08/09/2021).
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flurstücke 319/40, 319/42, 319/43, 274 d und 274/2 der Gemarkung Cämmerei.
Entgegen der Bekanntmachung im Oktober 2021 wird das Verfahren unter der Bezeichnung „Teiländerung 20-1“ geführt.
Nach der Erarbeitung des Vorentwurfes findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der
Teiländerung 20-1 des Bebauungsplans „Waldsteinberg mit Begründung und Umweltbericht in der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom
19.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies kann während der Dienstzeiten erfolgen.
Frau Kunz, Tel.: 034292 65552