Bebauungsplan Stadt Brandis Frühzeitige Beteiligung

Waldweg OT Beucha

  • Status Beendet
  • Zeitraum 13.02.2024 bis 15.03.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Der Stadtrat der Stadt Brandis hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Waldweg“ im Ortsteil Beucha beschlossen (Beschluss-Nr. 1021-03/03/2021).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Waldweg“ befindet sich im Osten der Ortslage Kleinsteinberg, im Ortsteil Beucha der Stadt Brandis. Es handelt sich um eine Gemengelage, bestehend aus Wohn- und Gewerbenutzung, sowie Gärten und Wald. Im Norden wird das Plangebiet vom Moritz-Nebe-Weg und im Süden vom Waldweg begrenzt. Westlich befindet sich Grünland und östlich Wald sowie weitläufige Grundstücke mit altem Baumbestand.

Der Geltungsbereich umfasst auf einer Fläche von ca. 1,87 ha vollständig die 11 Flurstücke 159/1, 159/4, 159/6, 163/1, 163/2, 164/2, 164/3, 164/4, 164/5, 164/6 und 160 der Gemarkung Kleinsteinberg. Die Lage des Plangebiets ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Folgenden Planungsziele sollen erreicht werden:

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gemischte Nutzung zwischen Waldweg und Moritz-Nebe-Weg
  • Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Erschließung
  • Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzung
  • Maßvolle Nachverdichtung und Weiterentwicklung unter Ausnutzung der vorhandenen Erschließung

Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt, gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen.

Die Kosten für das Bebauungsplanverfahren werden im Rahmen einer städtebaulichen Vereinbarung durch den Antragsteller getragen.

Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Über die wesentlichen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung sowie die vorliegenden Unterlagen ist im Bauamt der Stadtverwaltung Brandis, Zimmer 2.11, Markt 1-3, 04821 Brandis während der Dienstzeiten Auskunft zu erhalten.

Nach der Erarbeitung des Vorentwurfes findet nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom November 2023 mit Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

13.02.2024 bis einschließlich 15.03.2024

im Internet veröffentlicht:

Zusätzlich werden die o.g. Unterlagen während der Beteiligungsfrist zu den nachfolgenden Zeiten im Bauamt der Stadt Brandis, (Zimmer 2.11), Markt 1-3, 04821 Brandis öffentlich ausgelegt und können während der Dienststunden eingesehen werden.

Di. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 19.30 Uhr

Do. 09.00 – 11.30 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Fr. 09.00 – 11.30 Uhr

Außerhalb der genannten Zeiten sind Termine nach Absprache unter 034292 655-52 möglich.

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an kunz@stadt-brandis.de oder beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben dem Bauamt der Stadt Brandis auch die mit der Planung beauftragte Büro Knoblich GmbH Landschaftsarchitekten, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Telefon (0 34 23) 7 58 60 0, Fax (0 34 23) 7 58 60 59, E-Mail beteiligung@bk-landschaftsarchitekten.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Kontaktperson

Frau Kunz, Tel.: 034292 65552

Gegenstände

Übersicht
  • Planzeichnung
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Baugrundgutachten
  • Schallimmissionsprognose

Informationen

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